5348/J XXV. GP

Eingelangt am 09.06.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Unklarheiten bei der Anfragebeantwortung (3552/AB) in Bezug auf den tatsächlichen Personalstand der Ministerien

Aus der Beantwortung der Anfrage betreffend den tatsächlichen Personalstand Ihres Ministeriums (3719/J) haben sich einige Unklarheiten ergeben. Insbesondere lassen die in der Anfragebeantwortung übermittelten Daten keinen Schluss auf die tatsächliche Belastung des Budgets zu beziehungsweise ergeben sich aus anderen Gründen keine aussagekräftigen Antworten über die Ausgaben der Ministerien an externe Unternehmen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Alle befragten Ministerien haben die Fragen nach für sie tätigen Vereinen oder Dienstleistern mit nahezu identen Phrasen beantwortet. Wurde im Zuge der Beantwortung dieser Anfrage Rücksprache mit anderen Ministerien bzw. auf Regierungsebene betreffend die Beantwortung dieser gehalten?

2.    Wenn nein, wie erklären Sie sich die Verwendung nahezu identer Phrasen bei der Beantwortung der Anfrage?

3.    Wenn ja, welches Ministerium war für die Erarbeitung des Antwortvorschlages verantwortlich?

4.    Welche Rahmenverträge oder -vereinbarungen hat ihr Ministerium mit der BBG für die Zurverfügungstellung von Personal in den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen?

a.    Bitte um Konkretisierung in Bezug auf den jährlichen Kostenumfang.

b.    Bitte um Konkretisierung für welche Aufgaben des Ministeriums die Rahmenverträge oder -vereinbarungen bestehen.

c.    Bitte um Auflistung welche Unternehmen aufgrund der Rahmenverträge oder -vereinbarungen mit ihrem Ministerium in diesen Jahren beauftragt wurden.

5.    Für welche Tätigkeiten werden und wurden die VBÄ aus den direkt oder indirekt gehaltenen Beteiligungen des BMF eingesetzt?

6.    Aus welchen direkt oder indirekt gehaltenen Beteiligungen kamen oder kommen die im Zuständigkeitsbereich des BMF tätigen VBÄ?

7.    Keines der anderen Ministerien hat die Tätigkeit der BRZ GmbH als indirekte Tätigkeit für das jeweilige Minsiterium angegeben. Ist die Tätigkeit der BRZ GmbH ausschließlich dem Wirkungsbereich des BMF zuzurechnen oder werden auch ressortübergreifende Tätigkeiten von der BRZ GmbH abgewickelt?

8.    In der Beantwortung der Anfrage betreffend die Erbringung von Dienstleistungen (3581/AB) haben Sie konkrete Dienstleistungen, die an Ihr Ministerium erbracht wurden, aufgelistet. In der Beantwortung der Anfrage betreffend den tatsächlichen Personalstand (3552/AB) unterlassen Sie die Beantwortung aufgrund des unvertretbaren Verwaltungsaufwands. Wie erklären Sie den Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen Ihres Ministeriums?

9.    Welche Vereine haben in den Jahren 2005 bis 2014 Leistungen an ihr Ministerium erbracht, die einen jährlichen Gesamtwert von über EUR 25.000 aufweisen?

10. Für welche Tätigkeiten wurde das geliehene Personal in den Jahren 2005-2014 in ihrem Bundesministerium eingesetzt? Bitte um Differenzierung zwischen den jeweils angeführten Unternehmen bzw Einrichtungen.

11. Ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist nur möglich, wenn lediglich eine Person von einem Unternehmen für Ihr Ministerium tätig war. Das ist in keinem der angeführten Jahre der Fall. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten für geliehenes Personal in den Jahren 2009-2011 in Ihrem Bundesministerium?

12. Aufgrund welcher Erwägungen hielt und hält Ihr Ministerium weiterhin Beteiligungen an der Österreichischen Konferenzzentrum Wien AG, an der APK Pensionskassen AG und an der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH?

a.    Gibt es Pläne, diese Beteiligung zu verkaufen?

13. Im BMBF wird jährlich ein Rundschreiben inklusive einem "Handbuch Budgetvollzug" an alle Dienststellen des Ressorts verschickt (vgl 3340/AB). In diesem werden die Grundsätze für die Vergabe von Leistungen an externe Dienstleister_innen in Bezug auf die Durchführungsbestimmungen des BMF zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz erklärt. Die von Ihnen genannten "Grundsätze Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" sind sehr weite Begriffe, die keine eindeutig nachvollziehbaren Kriterien für die Vergabe an externe Unternehmen definieren. Gibt es ein solches Handbuch oder eine vergleichbare Konkretisierung der Grundsätze in Ihrem Ressort?

a.    Wenn ja, bitte um Übermittlung.

b.    Wenn nein, wieso nicht?

c.    Wenn nein, gibt es Pläne, ein solches zu erstellen?