5351/J XXV. GP

Eingelangt am 10.06.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend „Reisebürokonzession für Hoteliers“

 

Der ORF berichtete am 22.05.2015 auf seiner Homepage Folgendes[1]:

 

„Hoteliers über neue EU-Pläne verärgert

 

Wer als Hotelier künftig Zusatzleistungen wie Liftkarten anbieten will, könnte schon bald eine Reisebürokonzession brauchen. Das plant die EU. Nach Allergenverordnung, Rauchverbot und Verschärfungen bei Betriebsübergaben drohen Hoteliers damit neue Umwälzungen.

Die Branche ist verärgert. Zum Beispiel: Ein Gast bucht bei einem Hotelier einen Wochenend-Skiurlaub um 300 Euro. Von diesem Gesamtpreis entfallen 200 Euro auf Übernachtung und Verpflegung und 100 auf den Skipass. Weil in diesem Fall der Anteil für den Skipass mehr als ein Viertel vom Gesamtpreis beträgt, würde die geplante „Pauschalreiserichtlinie“ der EU gelten.

 

Heftige Kritik der Touristiker

Albert Ebner, Branchensprecher für den Tourismus in der Salzburger Wirtschaftskammer, sagt: „Der Hotelier braucht eine Reisebürokonzession, wenn er den Skipass mit anbieten will.“

Das sei undenkbar für den regionalen Tourismus, kritisiert Ebner: "Darauf baut der österreichische Tourismus auf, dass wir nicht nur Nächtigung mit Frühstück anbieten. Es ist immens wichtig, zusätzliche Angebote und Pakete mit Endpreis anbieten zu können. Weil der Gast als Kunde den Endpreis will.“

 

„Nächste Grauslichkeit der EU“

Für Zusatzdienste im Hotel- und Pensionsbereich gleich eine Reisebürokonzession vorzuschreiben, das bezeichnet Ebner als „reine Schikane“. Es sei „die nächste Grauslichkeit, die da auf uns zukommt. Wir werden in der Branche wieder weiter geprügelt. Es schadet ihr massiv.“

Er hoffe, dass sich nicht nur Österreichs Hoteliers gegen die geplante Richtlinie der EU wehren, ergänzt Branchensprecher Albert Ebner.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Wie viele Hoteliers sind von dieser neuen Regelung betroffen (sprich - bieten derzeit „Pauschalreisen“ an)?

2)    Wie wird vorgegangen, falls ein Hotelier (der eine „Pauschalreise“ anbietet) nicht rechtzeitig – innerhalb der Übergangsfrist – den Befähigungsnachweis erlangen kann?

3)    Wie schätzt das Bundesministerium die Folgen für die Branche ein?

a)    Auf welche Studien stützen Sie sich dabei?

b)    Bitte nennen Sie uns alle Studien, die zu diesem Thema durchgeführt wurden?

4)    Wie sind die geschätzten finanziellen Folgen für die Hoteliers? (für Befähigungsnachweis, neue Prospekte und div. Unterlagen, Schulungen der Mitarbeiter, zusätzliche Informationspflichten und organisatorische Pflichten, Mitgliedschaft im Fachverband der Reisebüros usw.)

5)    Gibt es Insolvenzversicherungsangebote (ähnlich der Insolvenzversicherung, die bereits den Reisebüros angeboten wird), die für Hoteliers geeignet sind?

a)    Falls ja, welche sind es? Wie hoch sind die Kosten für die Hoteliers?

b)    Falls nein, wie sollen dann die Hoteliers ihren Pflichten nachkommen?

c)    Falls nein, werden Sie veranlassen, dass man passende Produkte anbietet? Wie stellen Sie sich diese vor? Wie hoch sollten die Kosten für die Hoteliers sein?

6)    Wie viele Hoteliers werden als Folge dieser Regelung zusperren müssen? Gibt es entsprechende Schätzungen?

7)    Wie viele Hoteliers werden als Folge der verschiedenen, hotelierfeindlichen Regelungen (Allergenverordnung, Rauchverbot, Verschärfungen bei Betriebsübergaben usw.) schließen müssen?

 



[1] Quelle: http://salzburg.orf.at/news/stories/2712211/ (Stand: 28.05.2015)