5352/J XXV. GP
Eingelangt am 11.06.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Fahrten im Rahmen des Streifendienstes auf der Wiener Mariahilfer Straße
Mehreren Exekutivbeamten inkl. Angehörigen der WEGA wurde bei Dienstbeginn bzw. im Zuge der "Abfertigung" mitgeteilt, dass aufgrund Beschwerden der Bezirksvorstehung von Fahrten im Rahmen des Streifendienstes auf der Wiener Mariahilfer Straße Abstand genommen werden muss.
Eine Untersagung von Fahrten im Rahmen des Streifendienstes vermindert die Sicherheit.
Die Flexibilität der Exekutive wird dadurch erheblich eingeschränkt und kann von "Fußstreifen" nicht einmal annähernd ausgeglichen werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Gibt es von Seiten der Bezirksvorstehung des sechsten Wiener Gemeindebezirkes Beschwerden gegen Fahrten der Exekutive im Rahmen des Streifendienstes mittels Streifenkraftwagen auf der Wiener Mariahilfer Straße?
2. Wenn ja, ist Ihnen diese Beschwerde bekannt?
3. Wenn ja, wann genau wurde diese Beschwerde eingebracht und wie lautet ihr Wortlaut?
4. Gibt es von Seiten der Bezirksvorstehung des siebenten Wiener Gemeindebezirks Beschwerden gegen Fahrten der Exekutive im Rahmen des Streifendienstes mittels Streifenkraftwagen auf der Wiener Mariahilfer Straße?
5. Wenn ja, ist Ihnen diese Beschwerde bekannt?
6. Wenn ja, wann genau wurde diese Beschwerde eingebracht und wie lautet ihr Wortlaut?
7. Wie erfolgt die Ahndung und Hintanhaltung von Vergehen und Übertretungen von Radfahrern und anderen Fahrzeug- und Kraftfahrzeuglenkern auf der Wiener Mariahilfer Straße durch die Exekutive?
8. Wie wird die Sicherheit der Wirtschaftstreibenden im Bereich der Wiener Mariahilfer Straße gewährleistet?
9. Wie wird aufgrund des eklatanten Personalmangels bei der Exekutive die notwendige Präsenz auf der Wiener Mariahilfer Straße ohne Betrieb von Streifenkraftwagen gewährleistet?