5422/J XXV. GP

Eingelangt am 11.06.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Der gläserne Spender“

Der Begutachtungsentwurf zum Steuerreformgesetz 2015/2016 sieht die Regelung vor, dass spendenbegünstigte Vereine zur Datensammlung und -weitergabe verpflichtet werden. Namen, Geburtsdaten sowie Spendendaten sollen von rund fünf Millionen Österreichern und Österreicherinnen ab 2017 jährlich an das Finanzministerium gemeldet werden.

Wie derStandard.at bereits am 3. Juni 2015 berichtete, stehen diese Vereine dem Vorhaben kritisch gegenüber:

„Wien – Seit der Präsentation der Steuerreform schießen in Österreich echte und vermeintliche Datenschützer aus dem Boden. Zuerst gab es heftige Kritik wegen der geplanten Abschaffung des Bankgeheimnisses. Am Dienstag sorgte eine andere Detailbestimmung der Reform für Wirbel.

Als eine der Neuerungen will das Finanzministerium ein System aufbauen um bestimmte, steuerlich absetzbare Beträge künftig automatisch erfassen zu können. Deshalb sollen ab 2017 Spenden an begünstigte Empfänger automatisch an die Finanz gemeldet werden. Begünstigt sind eine Reihe von NGOs (Caritas, Rotes Kreuz), aber auch Selbsthilfeorganisationen und Spitäler. Beiträge an diese Einrichtungen sind steuerlich absetzbar – bis zu einer Höchstgrenze von zehn Prozent der Bemessungsgrundlage.

Die automatische Meldung an die Finanz soll auch Beiträge an Kirchen und sonstige Religionsgemeinschaften umfassen. Eine Pflicht zur Weitergabe der Daten besteht nicht. Aber nur an die Finanz gemeldete Spenden und Kirchenbeiträge werden künftig von der Steuer absetzbar. Bei der Finanz will man damit Verwaltungsabläufe vereinfachen – Spenden müssen künftig nicht mehr bei der Steuererklärung angegeben werden. Die Finanz wird Daten automatisch verarbeiten. Zugleich soll die Maßnahme helfen Betrugsfälle zu verhindern.(…)

Doch beim Fundraising Verband Austria, einer Dachorganisation begünstigter Vereine, sieht man die Transparenz kritisch. Etwa 600.000 Menschen setzen derzeit jährlich von ihrer Lohnsteuer Spenden ab. Dass künftig die Finanz ‚per Knopfdruck‘ weiß, wer an wen Geld gezahlt hat, gehe zu weit, es werde der ‚gläserne Spender‘ geschaffen, sagt Verbandspräsident Günther Lutschinger. (…) Heikel sei dies bei Spenden an Selbsthilfegruppen oder Vereine, die sich speziell mit Erkrankungen beschäftigten (Krebs, Autismus, multiple Sklerose).


(…) Lutschinger warnt auch davor, dass der Verwaltungsaufwand für NGOs steigen werde. Vereine müssen künftig von Spendern, die Beiträge absetzen wollen, Namen und Geburtsdatum einholen. Auf Basis dieser Daten müssen sie das bereichsspezifische Personenkennzeichen ermitteln. Dies ist eine Zahl, mit der die Verwaltung Bürger identifiziert. Sie wird auf Basis der Meldedaten erstellt.“[1]

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

 

1)    Es bestehen die Befürchtungen, dass künftig die Finanz „per Knopfdruck“ wisse, wer wann wohin gespendet hat.

a)    Welche Sicherungsmaßnahmen werden begleitend gesetzt, damit keine sogenannten Spenderprofile – wer wann wohin gespendet hat – erstellt werden können?

b)    Wie stellen Sie die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Bürger auf den Schutz ihrer persönlichen Daten sicher?

 

2)    Schätzungen zufolge kommen Kosten von 25 bis 30 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten auf die Spendenorganisationen zu, da in erweiterte technische Infrastruktur sowie in zusätzliche Ressourcen für Erhebung und Aufbereitung der Daten investiert werden muss.

a)    Welche diesbezüglichen Prognosen, Gutachten, Studien etc. gibt es seitens Ihres Ministeriums und was ist das Ergebnis dieser?

b)    Sind Aufwandsentschädigungen für Spendenorganisationen wegen des ansteigenden Verwaltungsaufwandes geplant? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe werden diese veranschlagt?

 

3)    Die Steuerreformkommission spricht von rund 600.000 Einkommen- und Lohnsteuer-pflichtigen, die zurzeit Spenden geltend machen. Befürchtungen wurden geäußert, wonach eine Vollerhebung aller Spender zu Steuerausfall und einem erneuten Budgetloch führen würden.

a)    Gibt es Prognosen seitens Ihres Ministeriums bezüglich möglicher Steuerausfälle und wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe werden diese Steuerausfälle sein?

 



[1] Quelle: http://mobil.derstandard.at/2000016849312/Der-glaeserne-Spender (Stand: 5.6.2015)