5430/J XXV. GP

Eingelangt am 17.06.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Lintl,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend „Südwindmagazin – Anleitung zur Verhinderung gesetzeskonformer Abschiebungen à aus Steuergeld geförderte Anstiftung bzw. Anleitung zur Begehung einer Straftat!“

 

Im periodischen Druckwerk „Südwindmagazin (Internationale Politik, Kultur und Entwicklung)“ Ausgabe Nr. 6/Juni 2015 (Herausgeber/Eigentümer: Südwind-Entwicklungspolitik, Verlegerin: Südwind Agentur GmbH) ist auf Seite 45 folgende textinterpretierte Grafik abgedruckt:


Dieses Magazin wird, wie nachfolgend exemplarisch durch einen Auszug dargestellt wird, unter anderem mit dem Steuergeld österreichischer Bürger aus dem Budget für die „Österreichische Entwicklungszusammenarbeit“ (geregelt im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G) gefördert. Darüber hinaus wird zusätzlich österreichisches Steuergeld, welches über den EU-Beitrag Österreichs in das EU-Budget einfließt, für die Finanzierung der Aufwendungen für das „Europäische Jahr für Entwicklung 2015“ verwendet.

 

Tatsache ist, dass die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit Teil der österreichischen Außenpolitik ist. Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) ist daher für die strategische Ausrichtung verantwortlich.

Die Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung, Firmenwortlaut Austrian Development Agency (ADA) ist für die Umsetzung von bilateralen Programmen und Projekten in den Partnerländern verantwortlich und verwaltet das dafür vorgesehene Budget. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bildungs- und Informationsarbeit in Österreich, um das Thema Entwicklungszusammenarbeit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Im Rahmen dieser Bildungs- und Informationsarbeit wurde eine Maßnahme gemäß EZA-G von der ADA durchgeführt, in dem das Südwindmagazin, im Speziellen auch die ob genannte Ausgabe, Förderung der ADA erhielt, welche eine textinterpretierte Grafik zeigte, die eine Anleitung zur Verhinderung gesetzeskonformer Abschiebungen darstellte. Dieser Sachverhalt kann als Anstiftung bzw. Aufruf zur Begehung einer Straftat gesehen werden – gefördert durch öffentliche Mittel!


Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachstehende

Anfrage

1.    Ist Ihnen die Ausgabe des periodischen Druckwerks „Südwindmagazin (Internationale Politik, Kultur und Entwicklung)“ Ausgabe Nr. 6/Juni 2015 samt der auf Seite 45 abgedruckten textinterpretierten Graphik betreffend Verhinderung von Abschiebungen, in der Folge kurz „Abschiebungsgrafik“, bekannt?

2.    Wenn, nein. Warum nicht?

3.    Wenn ja, wann wurde Ihnen die Ausgabe samt Inhalt bekannt?

4.    Wurde Ihnen der Inhalt der Ausgabe vor Veröffentlichung oder Redaktionsschluss des Südwindmagazins Nr. 6/Juni 2015 bekannt?

5.    Wenn ja, warum haben Sie nichts gegen die Veröffentlichung der „Abschiebungsgrafik“ unternommen?

6.    Wenn nein, werden Sie rechtliche Schritte gegen den/die Verantwortlichen auf Seiten der ADA (Austrian Development Agency) für die Freigabe von Fördermitteln bzw. Förderung des Südwindmagazins, im Zusammenhang mit der abgedruckten „Abschiebungsgrafik“ in der Ausgabe Nr. 6/Juni 2015 auf Seite 45, einleiten?

7.    Wenn ja, welche? Bitte gliedern nach:

a.    Strafrechtlichen Verfahren

b.    Verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren

c.    Zivilverfahren

d.    Disziplinarmaßnahmen

8.    Werden Sie rechtliche Schritte gegen den/die Verantwortlichen auf Seiten des Südwindmagazins einleiten, welche/r die Aufnahme der „Abschiebungsgrafik“ genehmigt haben/hat?

9.    Wenn ja, welche? Bitte gliedern nach:

a.    Strafrechtlichen Verfahren

b.    Verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren

c.    Zivilverfahren

10. Werden Sie rechtliche Schritte gegen den/die Verfasser bzw. Urheber der „Abschiebungsgrafik“ einleiten?

11. Wenn ja, welche? Bitte gliedern nach:

a.    Strafrechtlichen Verfahren

b.    Verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren

c.    Zivilverfahren

12. Welche Förderungen bzw. Zuschüsse durch die „Österreichische Entwicklungszusammenarbeit“ (geregelt im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G) sind dem Südwindmagazin im Jahr 2014 und im laufenden Jahr 2015 zugekommen? Bitte gliedern nach:

a.    Zuschüssen in Form von Sachzuwendungen. Bitte untergliedern nach Projekten und Wert der Sachzuwendungen in Euro.

b.    Zuschüssen in Form von Geldzuwendungen. Bitte untergliedern nach Projekten und Höhe der Geldleistungen im Einzelnen.

c.    Zuschüssen in Form von zins- oder amortisationsbegünstigen Darlehen. Bitte untergliedern nach Projekten und Höhe der Darlehen im Einzelnen.

13. Welche Förderungen bzw. Zuschüsse durch die „Österreichische Entwicklungszusammenarbeit“ (geregelt im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G) sind dem Südwindmagazin für die Ausgabe Nr. 6/Juni 2015 konkret zugekommen? Bitte gliedern nach:

a.    Zuschüssen in Form von Sachzuwendungen und Wert der Sachzuwendungen in Euro.

b.    Zuschüssen in Form von Geldzuwendungen.

c.    Zuschüssen in Form von zins- oder amortisationsbegünstigen Darlehen.

14. Wie hoch ist der Preis für eine mögliche bezahlte Anzeige auf Seite 45 in der Ausgabe Nr. 6/Juni 2015 des Südwindmagazins in der Größe der dort abgedruckten textinterpretierten Grafik betreffend Verhinderung von Abschiebungen?