5431/J XXV. GP

Eingelangt am 17.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Berücksichtigung des Tierwohls in den Standards internationaler Finanzinstitutionen, bei denen Österreich Mitglied ist

In den Standards für Kapitalvergaben durch Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) sowie in den Regeln für die Vergabe von Exportkreditgarantien ist Tierschutz derzeit kaum berücksichtigt. Das führt dazu, dass öffentliche Mittel auch für die Errichtung bzw. Erweiterung von Tierhalteanlagen eingesetzt werden, die den gesetzlichen Tierschutzregelungen in Österreich bzw. in der EU widersprechen.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung hat als erste Internationale Finanzinstitution in ihrer seit November 2014 gültigen Environmental and Social Policy festgelegt, dass ihre KlientInnen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung die EU-Vorgaben bzw. die Good International Practice (je nachdem, was strenger ist) einzuhalten haben.

Bei anderen Internationalen Finanzinstitutionen sowie den OECD-Standards für Exportkreditgarantien fehlen vergleichbare Regelungen noch. Im Interesse des Tierschutzes, der öffentlichen Einstellung zum Umgang mit Tieren entsprechend sowie der zukunftsfähigen Entwicklung der Landwirtschaft in den Empfängerländern sollten verbindliche Tierschutzregelungen für alle Finanzinstrumente gelten. Auch hat die Bundesregierung im Rahmen einer Anfragebeantwortung im Juli 2013 zu der Thematik bereits ausgeführt, sich für verbindliche Tierhaltestandards einzusetzen.

Derzeit überarbeitet die Weltbank ihre Umwelt- und Sozialstandards. In den laufenden Prozess hat sich das BMF bereits eingebunden und relevante Stakeholder zu einer Konsultation eingeladen. Eine Überarbeitung der Umwelt-, Gesundheits- und Sozialrichtlinien (EHS Guidelines) der International Finance Corporation (IFC) steht bevor. Österreich ist sowohl bei der Weltbank, als auch bei der IFC Mitglied. Es ist unklar, ob die in Gründung befindliche Asiatische Infrastruktur-Investmentbank (AIIB), zu deren Gründungsmitgliedern auch Österreich zählt, Umwelt- und Sozialstandards von Beginn an anwenden wird. Unklarheit herrscht diesbezüglich auch noch in Bezug auf die seitens der BRICS- Staaten in Gründung befindliche New Development Bank (NDB) mit Sitz in Shanghai, China.

Im Rahmen des Agrarministerrates haben die Regierungen Dänemarks, Deutschlands und der Niederlande einen Vorstoß unternommen und in einem gemeinsamen Positionsdokument im Dezember 2014 eine Initiative zur Entwicklung verbindlicher Tierhaltestandards im Rahmen von IFls gefordert.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1)     Hat die Regierung zu den bisherigen Entwürfen für die World Bank Safeguard Policies: Environmental and Social Framework Stellung genommen? Wenn ja, welche Aussagen hat sie darin zum Thema Tierschutz getroffen?

2)     Wird sich die Regierung im Rahmen der dritten Konsultationsrunde für die Safeguard Policies aktiv für verbindliche Tierschutzreglungen einsetzen?

3)     Welche konkreten Schritte hat das BMF unternommen bzw. plant Ihr Ressort, um sich gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der im Landwirtschaftssektor aktiven internationalen Finanzinstitutionen und im internationalen politischen Rahmen der nationalen Ausfuhrkreditagenturen für den Tierschutz einzusetzen? Welche Aktivitäten plant Österreich zu setzen, um für eine Verbindlichkeit der Good Practice Note: Improving Animal Welfare in Livestock Operations innerhalb der IFC einzutreten?

4)     Welche konkreten Schritte hat das BMF unternommen bzw. plant Ihr Ressort, um bei der bevorstehenden Novellierung der EHS Guidelines der IFC, welche die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen, die Aufnahme verbindlicher Tierschutzstandards zu erreichen?

5)     In welcher Form bringt sich die Bundesregierung in die Erarbeitung der environmental and social policy der Asiatischen Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) ein, bei der Österreich Gründungsmitglied ist?

6)     Wird sich Ihr Ressort aktiv dafür einsetzen, dass in der environmental and social policy der AIIB verbindliche, zeitgemäße Tierschutzstandards enthalten sein werden?

a)     Wenn ja, wird Ihr Ressort zu diesem Zweck mit anderen Gründungsmitgliedern zusammenarbeiten?

7)     Welche konkreten Schritte hat Ihr Ressort unternommen bzw. plant Ihr Ressort, um verbindliche Tierschutzstandards auf Niveau der EBRD-Policy in den Common Approaches der OECD zu erreichen?

8)     Wird sich Ihr Ressort für eine gemeinsame EU-Position entsprechend Art. 24 der Common Approaches einsetzen, wonach die Exportkreditagenturen der EU-Staaten ihre Kreditgarantien an die Einhaltung der EU-Tierschutzstandards zu knüpfen haben?