5440/J XXV. GP

Eingelangt am 17.06.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Festplattenabgabe

 

 

Die Presse vom 10.06.2015:

"Während die „Mehr Netto vom Brutto“-Steuerreform noch nicht einmal fertig ausgehandelt ist, bekommen wir mit der Festplattenabgabe schon eine zusätzliche neue Steuer aufs Auge gedrückt. Eine besonders intelligente Form der Konjunkturankurbelung durch Konsumstimulation, könnte man meinen. Man muss die Kirche natürlich im Dorf lassen: Die mit maximal 29 Mio. Euro Gesamtvolumen gedeckelte Abgabe ist eine ausgeprägte Bagatellsteuer. Und sie wird niemanden der Armenausspeisung anheimfallen lassen: Nimmt man statt eines iPhone 6 ein iPhone 5 aus dem Regal, ist sie schon mehr als kompensiert. Aber sie ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen sind wir mit Steuern und Abgaben ohnehin mehr als reichlich gesegnet. Wir sollten also eher über den Abbau bestehender Steuern nachdenken als über die Einführung immer neuer Abgaben. Zum anderen stellt sie alle Käufer von Speichermedien und Geräten, die solche beinhalten, unter den Generalverdacht, arme Künstler und Medienschaffende um das gerechte Entgelt für ihr Urheberrecht schnalzen zu wollen. Mit dem gleichen Recht könnte man etwa auch eine Straßenverkehrsordnungsabgabe auf alle Fahrzeuge einheben, mit denen sich theoretisch Verkehrsvergehen begehen ließen. Oder eine Haushaltsabgabe auf alle Wohnungen, in denen theoretisch Fernsehpr... ooopps, darüber wird ja wirklich schon diskutiert.

Wie auch immer: Was hier passiert, ist der falsche Weg. Natürlich haben neue Content-Verbreitungswege über das Internet Probleme bei der Durchsetzung von Urheberrechten geschaffen. Aber ebenso natürlich können diese nicht über seltsame Abgaben auf Endgeräte gelöst werden, die dann von irgendwelchen Organisationen generös verteilt werden. Es ist natürlich ein Problem, dass einige Sektoren im Kultur- und Medienbereich nach einem Vierteljahrhundert Internet noch immer auf der Suche nach tragfähigen Geschäftsmodellen für den neuen Verbreitungsweg sind. Auf Dauer lässt sich ein solches Geschäftsmodell aber nicht durch eine Bagatellsteuer ersetzen. Wer beispielsweise glaubt, mit Absatzmodellen aus der Schellack-Zeit im Streaming-Zeitalter überleben zu können, dem wird auch eine Festplattenabgabe nicht helfen. Es ist also nur eine unnötige zusätzliche Steuer. Sonst nichts."

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.     In welchem Verhältnis steht eine (weitere) neue Steuer wie die Festplattenabgabe zur geplanten Konjunkturankurbelung?

2.     Welche konkreten Vorteile erhoffen Sie sich seitens Ihres Ministeriums durch eine neue Bagatellsteuer wie der Festplattenabgabe, die mit maximal 29 Mio. Euro Gesamtvolumen gedeckelt ist?

3.     Wie genau soll diese Deckelung aussehen?

4.     Was geschieht ab dem Zeitpunkt, in dem die 29 Mio. Euro an Einnahmen erreicht wurden?

5.     Wie soll eine entsprechende Rückabwicklung funktionieren?

6.     Wie soll nachgewiesen werden, dass lediglich Privates auf der Festplatte gespeichert wurde?

7.     Welcher Betrag der geplanten 29 Mio. Euro wird voraussichtlich "direkt" bei den Betroffenen ankommen und wie soll die Aufteilung hierbei erfolgen?

8.     Ist Österreich gemäß Ihrem Ministerium noch nicht ausreichend mit Steuern gesegnet, so dass es dieser Steuer bedarf?

9.     Wird im Finanzministerium auch über den Abbau bestehender Steuern nachgedacht?

10.  Wenn ja, welche werden das sein und wann ist damit zu rechnen?

11.  Wenn nein, warum nicht?

12.  Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Festplattenabgabe alle Käufer von Speichermedien unter Generalverdacht stelle, Künstler etc. um ihr gerechtes Entgelt zu bringen?

13.  Dient diese Abgabe gemäß Ihrem Ministerium (auch) der Durchsetzung von Urheberrechten, die mittels neuer Content-Verbreitungswege im Internet zusehends gelitten haben?

14.  Wenn ja, wie soll dieser Nutzen aus der neuen Abgabe genau aussehen?

15.  Wenn nein, warum nicht?

16.  Wird es dadurch zu einer (weiteren) Schädigung des Standortes Österreichs kommen, weil zukünftig einfach verstärkt über das Internet eingekauft wird?

17.  Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen?

18.  Wenn nein, warum nicht?

19.  Werden mit einer derartigen Abgabe nicht nur Anbieter (wie Buybuy oder LogoiX) gefördert, die ihren Kunden Pseudoadressen (etwa in den USA) zur Verfügung stellen, um so Waren über Umwege an die „echte“ Anschrift des Kunden in Österreich weiterzuleiten?

20.  Belastet diese Abgabe nicht wieder vorwiegend Österreichische Unternehmen (in denen vorwiegend Festplatten installiert sind, auf denen sich aber vermutlich kaum entschädigungswürdige künstlerische Werke befinden werden)?