5448/J XXV. GP

Eingelangt am 17.06.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend verfassungswidriger Genderzwang am Gymnasium Feldkirch und anderen Schulen

 

 

Basierend auf einer Anfragebeantwortung des BMWFW betreffend „Beurteilungskriterium 'Binnen-I' in der tertiären Bildungsstufe“ (4239/AB zu 4416/J), erschien in der Tageszeitung „Presse“ vom 8. Juni 2015 ein Kommentar von em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt unter dem Titel „Verpflichtendes Gendern verfassungswidrig?“. Doralts Bewertung fällt darin sehr eindeutig aus, dass die Regelungen, der (lt. Anfragebeantwortung) Fachhochschulen (FH)

 

·        FH Vorarlberg,

·        FH des bfi Wien,

·        FH Campus 02,

·        FHW-Fachhochschul-Studiengänge Betriebs- und Forschungseinrichtungen der Wiener Wirtschaft GmbH,

·        FHG – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH,

·        FFH Gesellschaft zur Erhaltung und Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen mbH (Ferdinand Porsche FernFH-Studiengänge),

·        FH Campus Wien und

·        FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH

 

Studenten, welche sich in ihren schriftlichen (Abschluss-)Arbeiten keiner gegenderten Sprache bedient haben, mehr oder minder zu diskriminieren, auf keiner rechtlichen Grundlage basieren.

 

„… Das Gendern wird zur Machtdemonstration gegen den Schwächeren, der sich nicht wehren kann. Nach Rechtsgrundlagen dafür sucht man freilich vergeblich. So berichteten bereits im vergangenen Oktober einzelne Medien, dass an den pädagogischen Hochschulen die Studenten gezwungen werden, Bachelor-Arbeiten 'geschlechtergerecht zu formulieren'. Dabei entscheidet die einzelne Hochschule, ob als 'Sanktion eine schlechtere Note droht oder die Arbeit zurückgewiesen wird', und das nach reiner Willkür, jede Hochschule, wie es ihr gerade passt. […]
Selbst Kinder in den Schulen dürfen nicht mehr schreiben, wie sie wollen. Bei der Matura, in den vorwissenschaftlichen Arbeiten, gibt es zwar 'keine generelle Verpflichtung' zu gendern, doch bleibt der Umgang mit dem Thema 'den Schulen überlassen'. So ist jedenfalls die Meinung im Bildungsministerium ('Die Presse' vom 13. Jänner 2015), Willkür also von oben genehmigt: Am Gymnasium Feldkirch ist – als aktuelles Beispiel – 'geschlechterneutrale Form' vorgeschrieben. Statt 'Lehrerinnen und Lehrer' muss es heißen 'Lehrkörper' oder 'Lehrpersonal'. Gendern also um den Preis der Vergewaltigung der Sprache, Fanatismus zum Exzess bereits auf dem Rücken der Schüler.“
(http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4749107/Verpflichtendes-Gendern-verfassungswidrig?_vl_backlink=/home/index.do, 8. Jun. 2015)

 

Auch andere führende Juristen wie der Verfassungsrechtler Dr. Heinz Mayer sprechen in dem Zusammenhang von einer „Verschandelung der Sprache“, das Normungsinstitut lehnt eine verbindliche Gender-Regelung ab und zahlreiche Experten plädieren für eine Beibehaltung der bisherigen Sprachregelungen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Welche Konsequenzen zieht die Nichtanwendung einer gegenderten Sprache für die Beurteilung schriftlicher (Abschluss-)Arbeiten am Gymnasium Feldkirch nach sich?

2.     An welchen weiteren Schulen in Österreich wird die Verwendung einer gegenderten Sprache als Beurteilungskriterien für schriftliche (Abschluss-)Arbeiten herangezogen?

3.     Welche Person(en) ist am Gymnasium Feldkirch für die nach Ansicht führender Juristen verfassungswidrige Praxis, die Verwendung einer gegenderten Sprache als Beurteilungskriterium für schriftliche (Abschluss-)Ar-

beiten heranzuziehen, verantwortlich?

4.     Welche Personen sind an den anderen betreffenden Schulen in Österreich für die nach Ansicht führender Juristen verfassungswidrige Praxis, die Verwendung einer gegenderten Sprache als Beurteilungskriterium für schriftliche (Abschluss-)Arbeiten heranzuziehen, verantwortlich?

5.     Wie rechtfertigen die betreffenden Schulen inkl. dem Gymnasium Feldkirch die Heranziehung der Verwendung einer gegenderten Sprache als Beurteilungskriterium für schriftliche (Abschluss-)Arbeiten, angesichts der Tatsache, dass diese Praxis nach Ansicht führender Juristen eigentlich eine verfassungswidrige ist?

6.     Liegt aus Sicht des BMBF an den betreffenden Schulen inkl. dem Gymnasium Feldkirch, welche die Verwendung einer gegenderten Sprache als Beurteilungskriterium für schriftliche (Abschluss-)Arbeiten heranziehen, angesichts der Ansicht führender Juristen, dass diese Praxis eigentlich eine verfassungswidrige ist, nicht der Tatbestand des Amtsmissbrauchs vor?

7.     Falls nein, warum nicht?

8.     Falls ja, wie bzw. bis wann wird das BMBF darauf reagieren?

9.     Falls „nicht“, warum nicht?