5458/J XXV. GP

Eingelangt am 18.06.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend 16.000 Euro Schadenersatz für gemobbte Lehrerin

 

 

Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichteten, muss die Republik einer Lehrerin, die vom Schulleiter ihrer Schule gemobbt wurde, 16.000 Euro Schadenersatz bezahlen:

 

„Die Republik muss einer Lehrerin einer Schule aus dem oberösterreichischen Salzkammergut 16.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil die Pädagogin - so das Gericht – 'seit 2007 planmäßig von ihrem Vorgesetzten gemobbt' worden ist.

Unter anderem ging es um die Reaktion des Schulleiters, nachdem die Frau von einem Schüler sexuell beleidigt worden war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Direktor soll gegenüber der Frau nicht nur einen äußerst rüden Ton angeschlagen haben und übermäßig penibel gewesen sein, sondern ihr auch Intimitäten mit einem Kollegen im Klassenzimmer unterstellt haben. Nach einem Vorfall mit einem Schüler, der die Lehrerin beschimpfte und sexuell beleidigte, sei der Bursch nicht wie zugesagt an eine andere Schule versetzt worden. Der Schulleiter habe sogar die Ansicht geäußert, es dürfe über den Fall nicht mehr gesprochen werden, ist im Urteil, das der APA vorliegt, zu lesen. Eine Sachverhaltsdarstellung der Lehrerin sei in der Schule öffentlich vor Schülern verbrannt worden, offenbar in einer Art Befriedungs-Ritual, wofür der Direktor und sein 'Konfliktberater' verantwortlich gemacht werden.

Die Frau war nach den Vorkommnissen längere Zeit im Krankenstand und in Therapie. Zusammenfassend könne festgestellt werden, so das Landesgericht Wels als Arbeits- und Sozialgericht in dem Urteil, das Verhalten des Schulleiters durchaus 'dazu dienen sollte, ihr das Leben an der Schule unerträglich zu machen und sie auszugrenzen'“.
(OÖN, 13. Mai 2015)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

Anfrage

 

 

1.     In welchem Schultyp ereignete sich der og Vorfall?

2.     Ist angesichts des vorliegenden Urteils gegen den betreffenden Schulleiter ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden?

3.     Falls ja, von wem?

4.     Falls nein, wird dies noch erfolgen und bis wann?

5.     Falls nein, warum nicht?

6.     Wer genau wird für den Schadenersatz von 16.000 Euro aufkommen müssen?

7.     Wird die Republik gegen den – gerichtlich festgestellten – mobbenden Schulleiter Regress nehmen?

8.     Falls ja, in welcher Höhe?

9.     Falls nein, warum nicht?

10.  Gehört bzw. gehörte der og „Konfliktberater“ ebenfalls dem Lehrkörper der besagten Schule an?

11.  Falls nein, steht dieser Konfliktberater in einem Dienstverhältnis zu Ihrem Ressort bzw. ihm untergeordneten Stellen?

12.  Aufgrund welcher Qualifikation war diese Person in der og Angelegenheit Konfliktberater des Schulleiters?

13.  Falls der og Konfliktberater ebenfalls dem Lehrkörper der Schule angehört oder in einem sonstigen Dienstverhältnis zu Ihrem Ressort bzw. ihm untergeordneten Stellen steht – ist angesichts des vorliegenden Urteils gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden?

14.  Falls ja, von wem?

15.  Falls nein, wird dies noch erfolgen und bis wann?

16.  Falls nein, warum nicht?

17.  Wird die Republik gegen den – gerichtlich festgestellten – den mobbenden Schulleiter unterstützenden Konfliktberater Regress nehmen?

18.  Falls ja, in welcher Höhe?

19.  Falls nein, warum nicht?

20.  Welcher Klasse gehörte der og, die Lehrerin „sexuell beleidigt“ habende Schüler zum Zeitpunkt des Vorfalls an?

21.  Aufgrund welcher Umstände hat der Schulleiter den Vorfall zu vertuschen bzw. herunterzuspielen versucht?

22.  Handelte es sich bei dem betreffenden Schüler um einen Schüler mit Migrationshintergrund?

23.  Falls ja, inwiefern?

24.  Falls nein, handelt es sich bei dem betreffenden Schüler um den Angehörigen jemandes lokal Prominenten?