5461/J XXV. GP

Eingelangt am 18.06.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Dagmar-Berlakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

betreffend hetzerische Verbalentgleisungen des Klubvorsitzenden der Wiener-SPÖ

 

In der Aussendung der APA (451 5 II 0252) am 9.Juni 2015 wird der Klubvorsitzende der SPÖ in Wien Rudolf Schicker mit folgendem Zitat gebracht: „Nur eine starke Wiener SPÖ sei „Garant für ein `freiheitlichensauberes`Wien““

 

Am 12. Juni 2015 schreibt Andreas Unterberger in seinem Online-Tagebuch folgende kritische Worte über Rudolf Schickers Aussage eines „freiheitlichensauberen“ Wien: Wenn ein Blauer oder Schwarzer so etwas gesagt hätte, wären die meisten Zeitungen voller tief empörter Kommentare. Es würde landesweit nach dem Staatsanwalt und dem Rücktritt des Betreffenden gerufen. Der ORF würde die Betroffenheitsrituale zumindest in einer Sondersendung und mit einem Runden Tisch inszenieren. Mit einem Wort: Die "Anständigen" feierten Karneval.

Aber seltsam: Wenn der Klubobmann der Wiener SPÖ etwas sagt, (…), dann gibt es nicht die geringste Erregung. (…) Rudolf Schicker jedenfalls darf hierzulande mit folgendem Wortlaut hetzen: „Eine starke Wiener SPÖ ist Garant für ein `freiheitlichensauberes`Wien“. Dieser unglaubliche Satz gleicht total der Nazi-Diktion von „judenfreien“ Städten. (…)

 

 

Vor dem Hintergrund dieser unglaublich hetzerischen Verbalentgleisung stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.         Stellt die Aussage Schickers eine Verharmlosung der Nazigräuel dar? 

2.         Stellt sie eine Verhetzung nach bestehender Rechtslage dar? 

3.         Würde Sie eine Verhetzung nach der geplanten Novelle darstellen? 

4.         Wenn nein, sollte die Novelle nicht auch andere Gruppen als die in der Novelle angeführten schützen?