5477/J XXV. GP

Eingelangt am 18.06.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Leo Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Rückforderungen durch die AMA“

 

Im Bericht des Rechnungshofes (Reihe Bund 2014/12) werden die Ergebnisse der Vor-Ort-Flächenkontrollen bei der Einheitlichen Betriebsprämie dargestellt:[1]

 

Die Bäuerinnen und Bauer haben bei der Feststellung der Flächen eine Erklärung unterzeichnet, mit der sie sich verpflichteten, bei der Digitalisierung mitzuwirken, und als Folge waren sie für die Fehler und Irrtümer bei der Feststellung mitverantwortlich. Wenn dann später durch die AMA (Vor-Ort-Kontrolle, Luftbilder) festgestellt wurde, dass die Flächenfeststellung fehlerhaft war, wurden die Bäuerinnen und Bauern zur Rückzahlungen der Förderungen – teils über Jahre zurück – verpflichtet. Die sachverständigen Exklusivdigitalisierer, die Landwirtschaftskammern, wurden und werden vom BMLFUW bzw. der AMA – ganz offensichtlich aus rein politischen Gründen – nicht belangt. Dies ist auch deshalb unfassbar und ein politischer Skandal sondergleichen, da die AMA-Schulungsunterlagen den Kammern vorgeben, dass die(se) Digitalisierungsstelle – und unabhängig von den Angaben der Bäuerinnen und Bauern – die wahren Flächenausmaße angeben und auch in das AMA-EDV-System einzuspeisen haben.

Seit der Rechnungskontrolle sind dem BMLFUW sicher auch neuere Zahlen für die Jahren 2013 und 2014 und für das erste Quartal 2015 bekannt. Bis dato wurden aber neuere Daten nicht veröffentlicht und es wurde auch nicht berichtet, was mit den zurückgezahlten Geldern weiter passiert.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    In wie vielen Fällen wurden seit Anfang 2013 Rückforderungen für Maßnahmen oder Förderungen seitens der AMA an die Bäuerinnen und Bauer gestellt? (Bitte eine Aufteilung nach Bundesländern und Maßnahmen/Gründe, für welche/warum das Geld rückverlangt wird/wurde.)

2.    Wie hoch beläuft sich die Gesamthöhe aller Rückforderungen von den Landwirten per 31. März 2015? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweils dabei betroffenen Maßnahmen und Bundesländern.)

3.    Wie hoch waren die Verwaltungskosten der AMA in den letzten 3 Jahren?

4.    Wie werden diese Verwaltungskosten (Frage 3) auf die einzelnen Abteilungen, Stabstellen und Vorstand aufgeteilt? (Bitte unterteilen sie diese auf einzelne Untergruppen entsprechend dem Organigramm (http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.187102&AMA_Dez_2014.pdf)

5.    Wie hoch sind die Gehälter vom AMA-Vorstandsvorsitzenden Dipl.-Ing. Günter GRIESMAYR, vom AMA-Vorstandsdirektor Dr. Richard LEUTNER sowie von den Stabstellenleitern und allen Abteilungsleitern?

6.    Welche internen freiwilligen/zusätzlichen Sozialleistungen und Benefits erhalten die AMA-Mitarbeiter (Bitte getrennt aufführen zwischen normalen Mitarbeitern sowie Abteilungsleiten, Stabstellenleitern und Vorstandsmitgliedern)?

7.    Gibt es oder gab es bereits bei amtlichen Fehlern bei der Förderverwaltung dienstrechtliche bzw. finanzielle Konsequenzen für AMA-Mitarbeiter bzw. für die Mitarbeiter der exklusiv beauftragten Landwirtschaftskammern?

a.    Falls ja, welche und wann gab es diese bzw. welche Person/en betrifft dies/hat dies betroffen?

b.    Falls nein, warum nicht?

c.    Wer haftet behördenintern (BMLFUW, AMA, LK) für entstehende oder entstandene Fehler bei der Flächendigitalisierung bzw. Datenübermittlung (direkt von LK/BKK zur AMA bzw. dem Landwirt direkt zur AMA) und wer ist dafür jeweils schadensersatzpflichtig gegenüber dem betroffenen Landwirt?

7.    Wann zuletzt und warum bzw. für wie lange hat das BMLFUW den sogenannten Beratungsvertrag (bitte um Vorlage dieses Vertrages, da für diesen ja öffentliche Geldmittel aufgewendet werden) mit den Landwirtschaftskammern erneut verlängert?

a.    Gab es eine Ausschreibung?

                                          i.    Falls ja, wie lautet diese?

                                         ii.    Falls nein, warum nicht?

8.    Wann und warum wurde der INVEKOS-Vertrag (bitte um Vorlage dieses Vertrages, da für diesen ja öffentliche Geldmittel aufgewendet werden) mit den Landwirtschaftskammern nur provisorisch verlängert?

a.    Gab es eine Ausschreibung?

                                          i.    Falls ja, wie lautet diese?

                                         ii.    Falls nein, warum nicht?

9.    Wie werden die finanziellen Mittel aus den Rückforderungen verwendet? (Bitte um genaue Aufstellung der bis dato erhaltenen/einbehaltenden/gegengerechneten  Rückforderungen nach Maßnahmen und Bundesländern sowie ihre jeweilige Verwendung).

10.  Welche internen, organisatorischen bzw. rechtlichen (insbesondere schadenersatzrechtlichen Forderungen an die Kammern wegen Nichterfüllung der BMLFUW-Werkverträge)   Konsequenzen hat das BMLFUW aus dem jahrelangen „Almenchaos“ gezogen?

11.  Wie viele offene Almen-Einspruchsverfahren hat das BMLFUW seit 1.1.2014 an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) übergeben? (Bitte getrennt aufgegliedert nach Altverfahren (Berufung beim BMLFUW) und Neuverfahren sowie Aufschlüsselung jeweils nach Bundesländern)

12.  Wie viele Almen-Verfahren hat das BVwG bisher wie erledigt (Aufhebung, Rückverweisung an die AMA, etc.)?

13.  Gibt es im Zusammenhang mit dem „Almenchaos“ auch ein Verfahren wegen Amtshaftung?

a.    Falls ja, wie lautet die Aktenzahl, was genau war Gegenstand und Inhalt des Verfahrens und wie lautet das Ergebnis?

b.    Falls nein, warum nicht?

14.  Wurden bereits alle Empfehlungen der SOKO Alm umgesetzt?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls nur ein Teil umgesetzt wurde: um welche Empfehlungen handelt es sich dabei und warum wurden die anderen Empfehlungen nicht umgesetzt?

c.    Falls noch nicht alle Empfehlungen umgesetzt sind: gibt es einen Zeitrahmen bis wann alle Empfehlungen umgesetzt werden und wie schaut dieser aus?

15.  Wie viele Geldmittel erhält die AMA jährlich vom BMLFUW und für was jeweils konkret?

16.  Wie hoch belaufen sich die Geldmittel des BMLFUW an die AMA aus dem Titel „technische Hilfe“ der EU für die Umsetzung und Bewerbung der LE in den Jahren 2007 bis 2013 bzw. für 2014 und 2015 (LE-Programm 2014-20)?



[1] Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/12, Seite 287