5520/J XXV. GP
Eingelangt am 18.06.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Massenschlägerei in Flüchtlingsunterkunft
Montagabend kam es in der Flüchtlingsunterkunft "Hotel Haus Semmering" in Spital/Semmering zu wüsten Szenen. Unter den Asylwerbern kam es zwischen "alten" Bewohnern und neu Hinzugekommenen zum Streit welcher in einer Massenschlägerei mit 50 Beteiligten endete. Die Flüchtlinge, unter ihnen zahlreiche Jugendliche, waren aufeinander losgegangen. Vier Sektorstreifen aus dem Raum Mürzzuschlag und Kindberg sowie zwei Polizeistreifen aus Gloggnitz und eine Hundestreife aus Wr. Neustadt waren stundenlang im Einsatz. Laut der "Kleinen Zeitung" gab es am Ende vier Verletzte und sechs Personen, die wegen Raufhandel und gefährlicher Drohung angezeigt werden.
Bürgermeister Reinhard Reisinger ist verärgert, seiner Gemeinde war eigentlich versprochen worden, dass nicht mehr als 50 Asylwerber untergebracht werden. Nun seien 120 Flüchtlinge dazugekommen, ohne, dass er oder seine Gemeinde miteinbezogen wurden.
(Quelle: Tageszeitung "Österreich" vom 17.06.2015
http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/chronik/4755801/Am-Semmering_Massenschlaegerei-im-Fluchtlingshotel)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Wann genau wurde der Beschluss gefasst, weitere Flüchtlinge in der Unterkunft "Hotel Haus Semmering" unterzubringen?
2. Wurde die Gemeinde davon unterrichtet?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Gab es bei diesem Vorfall auch verletzte Exekutivbeamte?
5. Wenn ja, wie viele?
6. Wenn ja, wie schwer verletzt?
7. Gab es bei diesem Vorfall Verletzungen an anderen Personen(z.B. Personal)?
8. Wenn ja, wie viele?
9. Wenn nein, wie schwer verletzt?
10. Wie hoch belaufen sich die Kosten des Einsatzes?
11. Welchen Aufenthaltsstatus unterliegen die beteiligten Personen? Bitte um Auflistung nach Aufenthaltsstatuts, Staatsbürgerschaft, Alter und Geschlecht!
12. Welche Straftatbestände wurden konkret angezeigt?
13. Nach welchen Straftatbeständen wird ermittelt?