5565/J XXV. GP

Eingelangt am 18.06.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Ungleichbehandlung bei der Zentralmatura: Hörbeispiele

 

 

Wie die FPÖ auch nach Beendigung des ersten Zentralmatura-Termins noch von betroffenen Schülern, Eltern und Lehrern aufmerksam gemacht worden ist, gab es auch bei Hörbeispielen der Zentralmatura in den Fremdsprachen teilweise zu Ungleichbehandlungen, da Schüler mancherorts zum Hören der Hörbeispiele Kopfhörer verwenden durften, andernorts jedoch nicht.

 

Auch diese Vorgehensweise steht im krassen Widerspruch zum Zentralmatura-Gedanken, wonach bundesweit für alle Maturanten gleiche Bedingungen für Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Prüfungsfächer gelten sollten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

Anfrage

 

1.     Welche Maßnahmen hat das BMBF ergriffen, um bundesweit gleiche Bedingungen für alle Maturanten hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Hörbeispiel-Teils der Zentralmatura in den Fremdsprachen zu schaffen?

2.     Falls keine, warum nicht?

3.     Wie lautet die Stellungnahme des BMBF og Ungleichbehandlung von Maturanten im Rahmen der Zentralmatura in den Fremdsprachen?

4.     An welchen Schulen durften zum Anhören der Hörbeispiele bei der Zentralmatura in den Fremdsprachen Kopfhörer verwendet werden?

5.     Wird das BMBF bis zum nächsten Zentralmatura-Termin in den Fremdsprachen allen Maturanten Kopfhörer zur Verfügung stellen?

6.     Falls nein, warum nicht?

7.     Falls nein, wird das BMBF beim nächsten Zentralmatura-Termin in den Fremdsprachen keinem Maturanten mehr Kopfhörer zur Verfügung stellen?