5569/J XXV. GP

Eingelangt am 19.06.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Podgorschek, Mag, Darmann, Hafenecker, MA, Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend widerrechtliche Schwärzungen von Dokumenten für den Hypo Unter-suchungsausschuss

 

 

Am 18. Juni 2015 gab der Verfassungsgerichtshof bekannt, dass die vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Abdeckungen (Schwärzungen) von Dokumenten, die dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Hypo Alpe Adria weitergeleitet worden waren, rechtswidrig sind.

Die rechtswidrige Haltung des BMF verhinderte damit für mehrere Monate die Lieferung entsprechend nicht abgedeckter Dokumente, zwei Auskunftspersonen mussten deswegen zu diesem Thema befragt werden. Somit lässt sich feststellen, dass dieses rechtswidrige Vorgehen die Aufklärungsarbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses behindert und verzögert hat.

Außerdem wurden vom BMF zwei externe Gutachter (Univ. Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Univ. Prof. Dr. Raimund Bollenberger) beauftragt, um die rechtswidrige Ansicht des BMF zu untermauern. Eine Konsultation des Bundesministeriums für Justiz sowie der dortigen Rechtsexperten fand offensichtlich jedoch nicht statt. Dies ist umso erstaunlicher, als das BMF in Zeiten des Sparzwanges lieber – kostenpflichtig - externe Rechtsmeinungen einholte statt sich der – kostenlosen - Expertise einer anderen Behörde zu bedienen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurde von Ihnen das BMJ zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abdeckung (Schwärzung) von Akten konsultiert?

2.    Wenn ja, wer, wann und mit welchem Ergebnis? (Bitte um detaillierte Darstellung)

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wieso wurde der Auftrag zur Erstellung des oben angesprochenen Rechts-gutachten an Prof. Raschauer vergeben?

5.    Wie hoch war das Entgelt für dieses Gutachten?

6.    Wieso wurde der Auftrag zur Erstellung des oben angesprochenen Rechts-gutachten an Prof. Bollenberger vergeben?

7.    Wie hoch war das Entgelt für dieses Gutachten?

8.    Wurden weitere Expertisen zu gegenständlicher Thematik von externen Beratern bzw. Gutachtern eingeholt?

9.    Wenn ja, von wem und wie hoch war das Entgelt?

10. Wer hat die Entscheidung zur Beauftragung externer Berater bzw. Gutachter getroffen?

11. Waren Sie persönlich in die Beauftragung sowie die Auswahl der bestellten Gutachter miteingebunden?

12. Halten Sie es für zweckmäßig, Steuergelder für externe Gutachter zu verwenden, nicht jedoch die Expertise einer anderen Behörde wie des BMJ einzuholen?