5587/J XXV. GP

Eingelangt am 22.06.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Lehrkräfte, die in den Ferien ihren Karenzurlaub unterbrechen

BEGRÜNDUNG

 

Die neue Karenzregelung sieht vor, dass Eltern ihre Karenzzeit aufteilen und abwechselnd die Betreuung ihres Kindes übernehmen sollen. Die Mindestkarenzzeit pro Elternteil beträgt zwei Monate. Es kann zwei Mal gewechselt werden.

Für Lehrkräfte ergibt sich dadurch die Möglichkeit, ihre Karenzzeit während der Sommerferien zu Gunsten des Partners/ der Partnerin zu unterbrechen und bei voller Bezahlung die beiden Ferienmonate zu genießen. Rechtzeitig zu Unterrichtsbeginn im September kann die Karenz wieder aufgenommen und der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes fortgesetzt werden.

Diese Möglichkeit widerspricht der Intention der Karenzregelung, die u.a. den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern und die Betreuungsarbeit auf beide Elternteile besser verteilen soll.

Bereits vor fünf Jahren wurde das Thema von der Tageszeitung „Der Standard“[1] aufgegriffen. Als Beamtenministerin haben Sie damals angekündigt, die Gesetzeslücke beim Kindergeld zu überprüfen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Haben Sie die Gesetzeslücke beim Kinderbetreuungsgeld für LehrerInnen überprüfen lassen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

2)    Haben Sie, wie im Artikel in der Tageszeitung „Der Standard“ angekündigt, mit der Gewerkschaft Verhandlungen über eine Sonderregelung beim Kinderbetreuungsgeld für LehrerInnen geführt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

3)    Wie viele LehrerInnen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in den Ferienmonaten zu unterbrechen? Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln.



[1] http://derstandard.at/1276043671955/Beamtenministerium-prueft-Gesetzesluecke-bei-Kindergeld