5589/J XXV. GP

Eingelangt am 22.06.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Anfragebeantwortung 3791/AB – ADHS Broschüre Verein ADAPT“

 

Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung 3791/AB richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

 

1)    Gelten die § 51 bis § 53 des Arzneimittelgesetzes nur für Broschüren, welche von Bund, Land oder etwaige Träger herausgegeben wurden, oder generell für alle, auch für Informationsbroschüren von privaten Organisationen und Vereinen, die unter der Definition „Laienbroschüre“ fallen?

 

2)    Bitte erklären Sie, wieso eine eindeutige Verletzung des Arzneimittelgesetzes in einer Laienbroschüre nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundeministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fällt?

 

3)    Bitte erklären Sie, inwiefern es nicht das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betrifft, wenn der Pharmakonzern Eli Lilly eine Laienbroschüre an Eltern, Lehrer, Therapeuten und Interessierte unterstützt und in welcher eine Abbildung enthalten ist, die den Konsum von dem verschreibungspflichtigen psychopharmakologischen Wirkstoffs Atomoxetin darstellt, dessen alleiniger Hersteller Eli Lilly ist?

 

4)    Bitte erklären Sie, inwiefern es nicht das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betrifft, wenn der Pharmakonzern Eli Lilly eine Laienbroschüre an Eltern, Lehrer, Therapeuten und Interessierte unterstützt und in welcher eine Abbildung enthalten ist, die den Konsum von dem verschreibungspflichtigen psychopharmakologischen Wirkstoffs Methylphenidat darstellt?

 

5)    Bitte erklären Sie, wieso Fragen, die den von der FA Eli Lilly hergestellten und vertriebenen verschreibungspflichtige Wirkstoff Atomoxetin betreffen, welcher ausschließlich vom Facharzt und nach einer umfassenden Abklärung verschrieben werden darf und in einer Laienbroschüre als Empfehlung abgebildet wird, nicht in den Kompetenzbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fällt?

 

6)    Bitte erläutern Sie, inwiefern, der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht für Fragen den Konsumentenschutz betreffend zuständig ist?

 

7)    Bitte informieren Sie, welches Ministerium und welcher Minister für Fragen des Konsumentenschutzes zuständig sind?

 

8)    Wenn Sie der Meinung sind, dass weder das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, noch ein anderes Ministerium für die Gesetzesübertretung der § 51 bis § 53 des Arzneimittelgesetz in einer für den allgemeinen Konsumenten, in Form von Eltern, Lehrer, Therapeuten und Interessierte herausgegeben Laienbroschüre zuständig ist, an wen kann man sich wegen einer Überprüfung wenden?