5591/J XXV. GP
Eingelangt am 23.06.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Rechtssicherheit für Konsumenten bei Smart Meter
95 Prozent aller privaten Haushalte müssen von den Stromnetzbetreibern bis 2019 mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. Doch ein Problem lässt sich schon jetzt deutlich erkennen; die Opt Out Option. Diese schafft den Konsumenten die Möglichkeit zur Ablehnung des Smart Meter, allerdings agieren die Netzbetreiber diesbezüglich im luftleeren Raum. Der Wunsch vieler Strom-Kunden, kein Smart Meter eingebaut zu bekommen, wird daher von vielen Netzbetreibern mit Verweis auf Rechtsunsicherheit auf die lange Bank geschoben. Wie kürzlich einer OTS-Meldung (OTS0078) zu entnehmen ist, fordert auch die Arbeiterkammer klare Regelungen für Konsumenten zu schaffen, die den intelligenten Stromzähler nicht wollen.
Weiters seien viele Funktionen von Smart Meter für einige Konsumenten bedenklich: etwa die Speicherung des Stromverbrauchs alle 15 Minuten oder die tagesaktuelle Übermittlung der Daten. Nach Meinung von AK, Netzbetreibern und der Regulierungsbehörde E-Control bestünde die Möglichkeit, die Smart Meter zwar einzubauen, aber die von den Kunden unerwünschten Funktionen abzuschalten. Damit könnte das Messgerät aus AK Sicht auch für die geforderte 95-Prozent-Quote angerechnet werden. Allein: das Wirtschaftsministerium sieht das anders.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
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