5591/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Rechtssicherheit für Konsumenten bei Smart Meter

 

95 Prozent aller privaten Haushalte müssen von den Stromnetzbetreibern bis 2019 mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. Doch ein Problem lässt sich schon jetzt deutlich erkennen; die Opt Out Option. Diese schafft den Konsumenten die Möglichkeit zur Ablehnung des Smart Meter, allerdings agieren die Netzbetreiber diesbezüglich im luftleeren Raum. Der Wunsch vieler Strom-Kunden, kein Smart Meter eingebaut zu bekommen, wird daher von vielen Netzbetreibern mit Verweis auf Rechtsunsicherheit auf die lange Bank geschoben. Wie kürzlich einer OTS-Meldung (OTS0078) zu entnehmen ist, fordert auch die Arbeiterkammer klare Regelungen für Konsumenten zu schaffen, die den intelligenten Stromzähler nicht wollen.

 

Weiters seien viele Funktionen von Smart Meter für einige Konsumenten bedenklich: etwa die Speicherung des Stromverbrauchs alle 15 Minuten oder die tagesaktuelle Übermittlung der Daten. Nach Meinung von AK, Netzbetreibern und der Regulierungsbehörde E-Control bestünde die Möglichkeit, die Smart Meter zwar einzubauen, aber die von den Kunden unerwünschten Funktionen abzuschalten. Damit könnte das Messgerät aus AK Sicht auch für die geforderte 95-Prozent-Quote angerechnet werden. Allein: das Wirtschaftsministerium sieht das anders.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Sehen Sie hinsichtlich der Rechtsicherheit bei der Smart Meter Opt Out Regelung Handlungsbedarf?
  2. Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen um diese per Verordnung zu schaffen?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Falls sich der massenhafte Einbau der Smart Meter nach jahrelangen Gerichtsverfahren am Ende als Fehlinvestition herausstellt, wer trägt die Kosten in Milliardenhöhe?
  5. Haben Sie datenschutzrechtliche Bedenken bei Smart Meter?
  6. Wenn ja, gebe es für Kunden die Möglichkeit unerwünschte Funktionen bei Smart Meter zu deaktivieren?