5593/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Aktivierung des Temporary Reserved Area Pinkafeld für den Flugsport

 

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Luftverkehrsordnung beginnt der freigabepflichtige Luftraum in bestimmten Bereichen bereits ab 9 500 ft bzw. 2.896 Metern Höhe. In einzelnen Gebieten kann dieser freigabepflichtige Luftraum im Rahmen von Temporary Reserved Areas, kurz TRA, zeitlich begrenzt an den Flugsport abgetreten werden. Die Festlegung dieses Zeitraumes erfolgt in einem Verfahren zwischen Flugsicherung und Nutzern. Während einige TRAs durch schriftliche Vereinbarungen bereits für den Flugsport aktiviert werden konnten, ist dies dem Vernehmen nach bei der TRA Pinkafeld noch nicht der Fall. Dies sorgt für berechtigten Unmut bei zahlreichen Flugsportlern, besonders bei jenen, welche den Flugplatz Pinkafeld benutzen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Aus welchen Gründen konnte die TRA Pinkafeld bis dato nicht für den Flugsport freigegeben werden?

2.     Liegt die Verantwortung für die bisher ausstehende schriftliche Vereinbarung auf Seiten der Flugsicherung (ACG) oder auf Seiten der Nutzer?

3.     Wann ist mit einer Aktivierung dieses Luftraumes zu rechnen?

4.     Hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bisher Maßnahmen für die Freigabe der TRA Pinkafeld gesetzt?

5.     Wenn ja, welche?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Haben sich bereits Flugsportler bzw. Verbände hinsichtlich dieser Problematik an Sie bzw. Ihr Bundesministerium gewandt?

8.     Wenn ja, wer, mit welchen Anliegen und welche Lösungen hat man gefunden?