5598/J XXV. GP
Eingelangt am 23.06.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend steuerliche Spendenabsetzbarkeit für alle Tierschutzorganisationen
Tierschutzorganisationen können so gemeinnützig sein, wie sie wollen. Spenden an sie können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn diese Vereine ein Tierheim betreiben. So sind beispielsweise Spenden an den "Verein gegen Tierfabriken-VGT" wie auch an die "4 Pfoten" zur Gänze vom Steuerzahler selbst aus seinem bereits besteuerten Einkommen zu tragen. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt.
Abbildung 1: bildhafte Darstellung eines nicht artgerecht gehaltenen Hundes
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie steht Ihr Ressort zu dieser Problematik?
2. Sehen Sie eine Möglichkeit, diese gleichheitswidrige Regelung im Rahmen der laufenden Steuerreform zu ändern und so eine steuerliche Absetzbarkeit für alle in Österreich tätigen Tierschutzorganisationen zu schaffen?
3. Wenn ja, ab wann könnte diese Absetzbarkeit frühestens gelten bzw. könnten Sie sich auch eine rückwirkende Absetzbarkeit von Spenden vorstellen?