5599/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rechnungshofempfehlungen bzgl. des Bankenpakets

 

 

Im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes des im Jahr 2008 beschlossenen Bankenhilfspakets wurde festgestellt, dass zwei Drittel der vom Rechnungshof im Jahr 2012 angeregten Verbesserungen nicht umgesetzt wurden. Von den zehn Empfehlungen des Rechnungshofes im Jahr 2012 ist eine Empfehlung entfallen, eine wurde teilweise und fünf wurden gar nicht umgesetzt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Warum wurde die Empfehlung, Dividendenrechnungen für zukünftige staatliche Maßnahmen auf Basis eines Gutachtens der Österreichischen Nationalbank durchzuführen, nicht umgesetzt?

2.     Warum wurde für die Feststellung der „Systemrelevanz“ eines Kreditinstituts keine einheitliche Vorgangsweise festgelegt?

3.     Wird bei zukünftigen Ausgestaltungen von Bankenpaketen eine direkte Partizipation des Bundes an einer allfälligen Erholung der von ihm unterstützten Kreditinstitute sichergestellt?

4.     Warum wurden Doppelgleisigkeiten in der Überwachung zwischen FMA und FIMBAG nicht beseitigt?

5.     Warum wurde nicht überprüft, inwieweit externe juristische Expertisen durch die Heranziehung von internem Know-how ersetzt werden können?