5600/J XXV. GP
Eingelangt am 23.06.2015
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ANFRAGE
Des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Immobilienverkäufe des Österreichischen Integrationsfonds
Im Rahmen der letzten Rechungshofprüfung des Österreichischen Integrationsfonds wurden bei Einzelverkäufen von Eigentumswohnungen in den Jahren zwischen 2006 und 2011 Malversationen festgestellt. So berichtet der Rechnungshof darüber, dass der erzielte Verkaufswert pro Quadratmeter bei 33 verkauften Wohnungen mit 822 Euro, 233 Euro unter dem marktüblichen Durchschnittswert liegt. Zudem berichtet der Rechnungshof davon, dass bei sieben Verkäufen jeweils Personen bzw. Gesellschaften als Käufer auftraten, die ein Naheverhältnis zum ÖIF aufwiesen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie kam es zu dem Verkauf einer Wohnung an den Geschäftsführer und Alleingesellschafter der technischen Planungs GmbH, der die Schätzgutachten über Wohnungen für die ÖIF erstellte?
2. Ist dem Bundesministerium bekannt, dass eben genannter Gutachter binnen eines Jahres dieselbe Immobilie mit einem Gewinn von 131.000 Euro weiterverkaufte?
3. War den Verantwortlichen der ÖIG bei diesem Verkauf das Naheverhältnis bewusst?
4. Wie kam es zum Verkauf von zwei Wohnungen an eine Handels- und Service Gesellschaft, bei der zwei Personen als Geschäftsführer fungierten, wovon wiederum eine Person Gesellschafterin der Hausverwaltung der ÖIF und die zweite Person der Bruder der genannten Gesellschafterin war?
5. Wie kam es zum Verkauf einer Wohnung, bei der die genannte Gesellschafterin der Hausverwaltung als Alleinkäuferin auftrat?
6. Wer traf die Endentscheidungen bei den Einzelverkäufen der 33 Wohnungen zwischen 2006 und 2011?
7. Warum wurden nicht bundesinterne Beratungsleistungen bzgl. der Wohnungsverkäufe in Anspruch genommen?
8. Werden in Zukunft Maßnahmen gesetzt, um Verkäufe an Personen oder Gesellschaften mit einem Naheverhältnis zur ÖIF zu verhindern?
9. Wenn ja, welche?