5632/J XXV. GP
Eingelangt am 23.06.2015
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ANFRAGE
Des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Burgenland
Die parlamentarischen Anfragen zu den Steuerrückständen in der Republik Österreich lieferten in Bezug auf das Jahr 2013 teilweise erschreckende Ergebnisse. Aus diesem Grund ist eine genaue Aufschlüsselung nach den unterschiedlichen Steuern und Bundesländern für das Jahr 2014 zu erfragen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Welchen Betrag der Steuerrückstände des Bundeslandes Burgenland nehmen
Rückstände der Umsatzsteuer im Jahr 2014 ein?
2. Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der Umsatzsteuer beläuft sich im
Jahr 2014 im Bundesland Burgenland auf natürliche Personen?
3. Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der Umsatzsteuer beläuft sich im
Jahr 2014 im Bundesland Burgenland auf Personengesellschaften (OG, KG)?
4. Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der Umsatzsteuer beläuft sich im
Jahr 2014 im Bundesland Burgenland auf Kapitalgesellschaften (GmbH, AG,
GmbH & Co KG)?
5. Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der Umsatzsteuer beläuft sich im
Jahr 2014 im Bundesland Burgenland auf Kleinstunternehmen?
6. Welchen Betrag der Steuerrückstände des Bundeslandes Burgenland nehmen
Rückstände der Einkommenssteuer im Jahr 2014 ein?
7. Welchen Betrag der Steuerrückstände des Bundeslandes Burgenland nehmen
Rückstände der Körperschaftssteuer im Jahr 2014 ein?
8. Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der Körperschaftssteuer beläuft
sich im Jahr 2014 im Bundesland Burgenland auf juristische Personen des
privaten Rechts (insbesondere AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine,
Privatstiftungen)?
9. Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der Körperschaftssteuer beläuft
sich im Jahr 2014 im Bundesland Burgenland auf Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts?
10. Welcher Betrag des Steuerrückstandes bei der Körperschaftssteuer beläuft sich im Jahr 2014 im Bundesland Burgenland auf nichtrechtsfähige
Personenvereinigungen (Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen)?