5695/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Befüllung der Transparenzdatenbank durch die Länder

 

 

Die Transparenzdatenbank in ihrem momentanen Zustand ist ein völlig unbrauchbares und alles andere als vollständiges Instrument. Jährlich schütten Bund, Länder und Gemeinden 19 Milliarden Euro an Förderungen aus, wobei unklar ist, wohin genau das Geld fließt.

Auf dem sogenannten Transparenzportal werden momentan Förderprogramme online aufgelistet, nicht aber die dazugehörigen Fördersummen. Durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern wurden diese lediglich verpflichtet, eine Auflistung ihrer Fördermaßnahmen offenzulegen - es ist also etwas wie eine Informationsseite entstanden, die darüber Auskunft gibt, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können (transparenzportal.gv.at). In ihrer jetzigen Form wird die Transparenzdatenbank weder zur Durchforstung des Förderdschungels noch zum Abstellen von Mehrfachförderungen beitragen.

Im Rahmen der 77. Sitzung des Nationalrates am 8. Juni 2015 äußerte sich Finanzminister Schelling folgendermaßen hinsichtlich der Transparenzdatenbank: "Was die Transparenzdatenbank anlangt, teile ich die Meinung: Es gibt die Transparenzdatenbank. Der Bund hat sie von sich aus befüllt; die Daten sind abrufbar. Sie werden auch abgerufen. Vonseiten der Länder ist bisher nur das Leistungsangebot in der Transparenzdatenbank drinnen, aber nicht die Fördergelder. Daher habe ich vor einigen Wochen an die LandesfinanzreferentInnen einen Brief geschrieben mit dem Ersuchen um Mitteilung, bis wann die Länder diese bereits fixierte Transparenzdatenbank auch entsprechend befüllen werden."

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Worum genau wurden die Landesfinanzreferent_innen vom BMF ersucht?

a.    Bitte um Übermittlung des Schreibens.

2.    Kam es bisher zu Antwortschreiben?

a.    Wenn ja, welchen Inhalts?

b.    Wenn ja, bitte um Übermittlung der jeweiligen Antwortschreiben.

3.    Wurde in diesem Schreiben des BMF an die Landesfinanzreferent_innen eine Frist zur Beantwortung (durch den BMF) gesetzt?

a.    Wenn ja, wann läuft diese aus?

b.    Wenn nein, wurde durch die jeweiligen Landesfinanzreferent_innen selbst eine Frist zur Beantwortung gesetzt bzw wurden sie durch den BMF zur Fristsetzung aufgefordert?