5697/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Empfehlungen der Volksanwaltschaft

 

Es ist eine wesentliche Aufgabe der Volksanwaltschaft, Empfehlungen an die mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betrauten Organe zu erteilen; allerdings ist es genauso wichtig, diese Empfehlungen sowie die darauf folgenden Reaktionen der Empfänger zu veröffentlichen, damit sich das Parlament - die Volksanwaltschaft ist schließlich dessen Hilfsorgan - und auch die Bürgerinnen und Bürger ein Bild von der Kontrolle der Volksanwaltschaft machen können. Auf der Website der Volksanwaltschaft finden sich allerdings unter der Rubrik "Aktuelle Missstände" nur ausgewählte kollegiale Missstandsfeststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft. Zu einer vollständigen, öffentlich einsehbaren Auflistung der Empfehlungen kommt es also in der Praxis im Moment nicht; die Mitteilungen über die Entsprechungen beziehungsweise Nichtentsprechungen werden bislang gar nicht, auch nicht auszugsweise, veröffentlicht. Zur Schaffung vermehrter Transparenz bedarf es der Veröffentlichung sowohl der Empfehlungen als auch der Mitteilungen über die Entsprechung beziehungsweise begründeten Nichtentsprechung durch die Volksanwaltschaft. Diese Veröffentlichung hat stets überwiegende berechtigte Interessen Dritter zu berücksichtigen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Empfehlungen gemäß §6 Volksanwaltschaftsgesetz wurden bisher an Ihr Ministerium gerichtet?

2.    Welchen Inhalts waren diese Empfehlungen?

a.    Bitte um Übermittlung der schriftlichen Empfehlungen.

3.    Welchen Inhalts waren die Mitteilungen über die Entsprechung bzw die schriftlichen Begründungen der Nichtentsprechung durch Ihr Ministerium?


a.    Bitte um Übermittlung der Mitteilungen über die Entsprechung bzw die schriftlichen Begründungen der Nichtentsprechung durch Ihr Ministerium.

b.    Im Falle nur mündlicher Mitteilungen über die Entsprechung durch Ihr Ministerium, bitte um konzise Zusammenfassung des Inhalts dieser Mitteilungen.

4.    Wurde vonseiten der Volksanwaltschaft stets eine Frist von 8 Wochen gesetzt, innerhalb derer das Ministerium den an sie gerichteten Empfehlungen der Volksanwaltschaft zu entsprechen und dies der Volksanwaltschaft mitzuteilen oder schriftlich zu begründen hat, warum der Empfehlung nicht entsprochen wurde?

a.    Wenn ja, wurden diese Fristen stets eingehalten?

                                  i.    Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Fristen nicht eingehalten?

5.    Wie oft kam es zur Fristerstreckung auf Ersuchen des Ministeriums?

a.    Weshalb war in diesen Fällen eine Fristerstreckung notwendig?