5715/J XXV. GP

Eingelangt am 24.06.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Aufsicht über die Telekom Austria zur NSA/BND-Bespitzelung

BEGRÜNDUNG

 

Dokumente von BND und Deutscher Telekom AG belegen gemeinsam mit den Erkenntnissen des NSA-Untersuchungsausschusses im deutschen Bundestag, dass die Telekom Austria AG von 2005 bis 2008 Opfer nachrichtendienstlicher Angriffe von BND und NSA im Rahmen der Operation „Eikonal“ geworden ist.

Auf der BND-Prioritätenliste finden sich elf Leitungen der Telekom Austria AG.

Bis heute hat die Telekom Austria AG dazu keine ernsthaften Untersuchungen durchgeführt. Das Angebot, alle Dokumente zur Verfügung gestellt zu erhalten wurde vom Vorstand der Telekom Austria ebenso abgelehnt wie der Vorschlag, in einem Gespräch über den Wissensstand über die elf Leitungen und die BND/NSA-Aktion gegen die Telekom Austria informiert zu werden.

Bis heute wurden die Kundinnen und Kunden nicht informiert. Bis heute gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Telekom Austria versucht, neue und geeignete Schutzmaßnahmen gegen nachrichtendienstliche Angriffe zu setzen.

Im Gegensatz zu Telekom-Unternehmen wie KPN Netherlands verhält sich die Telekom Austria AG nicht wie ein Opfer eines Angriffs.

Die Telekom Austria ist mit Universaldienst in Österreich betraut und hat daher eine für alle ÖsterreicherInnen relevante Position im Telekommunikationsmarkt. Es besteht daher nicht nur ein wesentliches Interesse der KundInnen der Telekom Austria sondern auch ein öffentliches Interesse hier für Aufklärung und Schutz zu sorgen.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die RTR GmbH als zuständige Aufsichtsbehörden wären daher berufen, die Wahrnehmung dieser Verantwortung durch die Telekom Austria AG zu garantieren.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Seit wann ist die Telekom Austria informiert, dass die Deutsche Telekom dem BND am Knoten Frankfurt Leitungen mit dem „Carrier“ Telekom Austria AG „zuschaltet“ und damit ermöglicht, dass diese ausspioniert werden?

2.    Seit wann ist die RTR GmbH über diesen Umstand informiert?

3.    Seit wann ist das BMVIT über diesen Umstand informiert?

4.    Warum weigert sich der Vorstand der Telekom Austria AG, diesbezügliche Dokumente und Sachbeweise einzusehen und in Kopie entgegenzunehmen?

5.    Warum hat der Vorstand der Telekom Austria AG seinem Sicherheitschef verboten, ein Informationsgespräch zu führen und die Dokumente und Sachbeweise einzusehen?

6.    Warum will der Vorstand der Telekom Austria AG offensichtlich nichts über den BND-Angriff wissen?

7.    Gibt es überhaupt eine unternehmensinterne Untersuchung über den BND-Angriff?

8.    Wenn ja, mit welchen Informationen und Unterlagen wird diese Untersuchung geführt?

9.    Wann wurde der Vertrag zwischen Deutscher Telekom AG und Telekom Austria AG, der die „Transitleitungen“ und den Verkehr über das deutsche Leitungsnetz regelt, geschlossen?

10. Gibt es in diesem oder einem anderen Vertrag mit der Deutschen Telekom AG eine „Geheimdienstklausel“, in der der mögliche Zugriff deutscher Behörden und Ämter auf die Leitungen geregelt wird?

11. Wenn ja, was steht in dieser Klausel?

12. Entspricht eine derartige Klausel den gesetzlichen Vorgaben zur Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses durch Telekommunikationsanbieter?

13. Wäre die Telekom Austria AG aufgrund des Kommunikationsgeheimnisses verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um jegliches illegale Ausspähen der über ihre und die von ihr angemieteten Leitungen zu verhindern?

14. Falls ja: wieso werden solche Maßnahmen von der Telekom Austria AG im gegenständlichen Fall nicht ergriffen?

15. Was hat die RTR GmbH bisher unternommen, um im gegenständlichen Fall Aufklärung zu erlangen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen?

16. Was haben Sie in diesem Fall bisher unternommen, um im gegenständlichen Fall Aufklärung zu erlangen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen?