5722/J XXV. GP

Eingelangt am 24.06.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Meldung von AKW-Zwischenfällen

 

Laut Melker Protokoll müssen Zwischenfälle im AKW Temelin ab Stufe 1 der INES- Skala (Internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse) innerhalb von 72 Stunden der Regierung in Wien gemeldet werden. Ereignisse ab der INES-Stufe 2 werden unmittelbar an die IAEO in Wien gemeldet. Was die nukleare Sicherheitssituation in Temelin betrifft, so muss Tschechien seit dem Jahr 2000 tägliche Statusmeldungen nach Österreich erteilen.

 

Vorwürfe an die tschechische Regierung, sie komme ihren Informationspflichten gegenüber österreichischen Stellen nicht nach, hat es in der Vergangenheit dennoch schon öfters gegeben. So bestätigte das Umweltressort 2007, dass seit dem Jahr 2000 zwanzig Ereignisse ab Stufe 1 auf der INES-Skala vorgefallen seien, es aber nur in neun Fällen eine Meldung nach Österreich gegeben hätte.

Auch der Zwischenfall in Krsko 2008 zeugt von einem mangelhaften Informationssystem.Der damalige Vorfall im Primärkreislauf des AKW Krsko wurde dem österreichischen Strahlenschutz lediglich als Übung gemeldet, während die die EU-Kommission über das ECURIE Warnsystem bereits europaweiten Alarm ausgelöst hatte.

Anfang Juni 2015 wurde bekannt, dass das tschechische AKW Temelin für mindestens zwei Wochen vom Netz genommen werden muss, da im Bereich des Reaktordeckels 1.500 Liter Kühlwasser ausgetreten sind. Dieses Ereignis wurde vorläufig mit der INES-Stufe 0 bewertet (geringe oder keine sicherheitstechnische Bedeutung).

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Zwischenfälle im Zusammenhang  mit dem Reaktor Temelin wurden Ihnen seit dem Jahr 2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage von offizieller Stelle gemeldet? (Bitte sowohl um Angabe des genauen Datums des Zwischenfalles und dem Datum des Einganges der Meldung in Ihrem Ressort)

2.    Wie viele Zwischenfälle mit dem Reaktor Temelin sind Ihnen seit dem Jahr 2000 insgesamt bekannt?


3.    Wie viele Störfälle ab einer Einstufung von INES 1 wurden seit der  Vereinbarung von Melk am 12. Dezember 2000 an das zuständige österreichische Bundesministerium gemeldet?

4.    Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts gesetzt, um die Einhaltung der Informationsverpflichtung gemäß Melker Abkommens zu gewährleisten?

5.    Gab es Zwischenfälle im AKW Temelin, die vorläufig mit INES-0 klassifiziert, aber im Nachhinein auf eine andere INES-Stufe angehoben wurden?

a.    Wenn ja, welche Zwischenfälle waren dies und auf welche INES-Stufe wurden sie angehoben?

6.    Gab es Zwischenfälle im AKW Temelin, die vorläufig mit INES-1 klassifiziert, aber im Nachhinein auf eine andere INES-Stufe angehoben wurden?

a.    Wenn ja, welche Zwischenfälle waren dies und auf welche INES-Stufe wurden sie angehoben?

7.    Gab es generell Zwischenfälle in Atomkraftwerken, die vorläufig mit einer niedrigeren INES-Stufe klassifiziert, aber nachträglich auf eine andere INES-Stufe angehoben wurden?

a.    Wenn ja, welche? (Bitte um Angabe von Ort, Datum und Klassifizierung der angehobenen INES-Stufe)

8.    Welche Maßnahmen wurden bis dato nach einer Verletzung der Meldepflicht gemäß Melker Abkommen seitens Ihres Ressorts gesetzt?