5743/J XXV. GP

Eingelangt am 25.06.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend das systematische Versagen des GBV – Revisionsverbandes

 

Die aktuellen Skandale rund um die gemeinnützige Wohnungswirtschaft offenbaren gravierende Schwachstellen in der Revision gemeinnütziger Bauträger, deren Fundament das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz und die Prüfungsrichtlinienverordnung bilden.

Der Geschäftsführer der GEWOG-Neue Heimat, Karl Wurm, erwarb fünf Wohnungen seines Bauträgers. In einem Fall unterfertigte er den Kaufvertrag zweimal – einmal als Geschäftsführer des Verkäufers der Wohnung und einmal als Käufer. Der Preis der Dachgeschoßwohnung lag zudem weit unter dem Marktwert.

Die Sozialbau AG, an der die SPÖ direkte Anteile hält, vermietete eine einst mit Wohnbaufördermitteln errichtete und jetzt schon ausfinanzierte Billig-Wohnung an den SPÖ-Nationalratsabgeordneten und Vorsitzenden der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch. Die monatliche Miete beläuft sich inklusive Betriebskosten auf 285,99 Euro.

 

Die Kritik des Rechnungshofes an der wenig mieterfreundlichen Gebarung der GESIBA und der Gagen-Skandal rund um den Vorsitzenden der bereits genannten Sozialbau AG, Herbert Ludl, lassen systematisches Versagen der Aufsicht und Schwachstellen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz naheliegend erscheinen. In dem im Jahr 2008 erschienenen Buch „Die österreichische Wohnungsgemeinnützigkeit – ein europäisches Erfolgsmodell“ bestätigt der Verbandsdirektor des GBV, Theodor Österreicher, diesen Eindruck in fachlicher Hinsicht. In seinem Beitrag „Eine Generation WGG“ führt er auf Seite 199 des Buches folgendes aus: „Die Vollziehung der Bereiche Anerkennung, laufende behördliche Aufsicht – einschließlich der mannigfaltigen Fragen im Zusammenhang mit dem Geschäftskreis – sowie Prüfungsverfolgung ist mit dem seit 1979 nahezu unveränderten Instrumentarium ebenfalls kaum mehr zu bewältigen.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende


ANFRAGE

 

1.    Welche konkreten Änderungen im Bereich der Revision plant das Bundesministerium im Bereich der externen Revision im Zusammenhang mit der Reform des WGG?

 

2.    Sind Reformen im Genossenschaftsrevisionsgesetz bzw. der Prüfungsrichtlinienverordnung geplant?

 

3.    Wenn ja, welche und innerhalb welches Zeitraumes?

 

4.    Wenn nein, weshalb sehen Sie trotz der Geschehnisse der jüngsten  Vergangenheit keinen Handlungsbedarf?

 

5.    Wie lässt sich die Vergabe einer mit Wohnbauförderungsmitteln errichteten Wohnung um 285,99 Euro an einen Nationalratsangeordneten mit § 8 Abs. 3 WGG vereinbaren?

 

6.    Wie lassen sich die geschilderte doppelte Unterzeichnung eines Kaufvertrages für eine Wohnung durch einen Geschäftsführer und ein gleichzeitig weit unter dem Verkehrswert liegender Kaufpreis der Immobilie mit den Maßgaben des WGG vereinbaren?

 

7.    Ist dem Bundesministerium der gegenständliche Kaufvertrag bekannt?

 

8.    Wenn ja, wie ist dieser aus rechtlicher Perspektive zu bewerten?

 

9.    Wie kann ausgeschlossen werden, dass neben Karl Wurm auch weitere Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Bauvereinigungen Verträge mit sich selbst geschlossen haben?

 

10. Wie kann ausgeschlossen werden, dass es weitere Fälle – ähnlich der Causa Muchitsch - gibt, in denen § 8 Abs. 3 WGG zugunsten von privilegierten Parteifunktionären übergangen wurde?