5787/J XXV. GP

Eingelangt am 02.07.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Geschäft mit der Abtreibung“

 

Anlässlich des umstrittenen Jubiläums „40 Jahre Fristenlösung“ werden von politischen Entscheidungsträgern, vorwiegend aus dem linken ideologischen Spektrum, Veranstaltungen zum Thema Abtreibung beworben, die geeignet sind, das Geschäft mit der Verzweiflung schwangerer Frauen zu verharmlosen, zumindest aber die negativen Implikationen einer Abtreibung weitgehend auszublenden.

 

Tatsache ist, dass nach Schätzungen in Österreich jährlich 40.000 bis 80.000 Abtreibungen stattfinden. Statt das Geschäft mit privat durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen zu verurteilen – eine Abtreibung kostet, je nach einschlägigem Institut, um die 450 Euro. Bei 40.000 bis 80.000 Abtreibungen sind das hochgerechnet 17 bis 34 Millionen Euro pro Jahr –, erhalten einige geschäftstüchtige Abtreibungsunternehmer ein breites Forum, um ihre fragwürdigen Leistungen zu bewerben. Leidtragende sind Frauen, deren Notsituation auf diese Weise ausgenützt wird. Indem man den Abtreibungsärzten zusätzlich die Möglichkeit einräumt, an Schulen und andernorts, etwa im sogenannten „Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“, Pseudoaufklärung zu betreiben, unterstützt man diese mittelbar bei der Anwerbung potentieller Kundinnen, die an eine spätere Abtreibung herangeführt werden können.

 

Abtreibungen sollten aber, wenn überhaupt, nur als ultima ratio in Frage kommen und nur in staatlichen Gesundheitseinrichtungen durchgeführt werden dürfen, wo die Qualitätssicherung stimmt und wo Gewinnstreben weitgehend ausgeschlossen werden kann. Weiters sollten Beratung und Eingriff räumlich und physisch voneinander getrennt werden. Erst dann hätten Abtreibungsunternehmer, die sich zumeist hinter der Maske des verständnisvollen Krisenberaters und Problemlösers verbergen, mit ihren dubiosen Praktiken keine Chance mehr. Denn jede Abtreibung, die heute stattfindet, ist eine zu viel.

 

Außerdem liegt der Verdacht nahe, dass mit den eingangs erwähnten Veranstaltungen – zuletzt mit der Podiumsdiskussion vom 26. Mai 2015 zum Thema „Ungewollt schwanger: wer soll entscheiden? 40 Jahre Fristenlösung und immer noch im Strafgesetz“ im AK Bildungszentrum – höchst einseitige „Aufklärung“ betrieben wird. So kritisiert die aktion leben in einer Presseaussendung vom 20. Mai 2015 unter der Überschrift „Faschismus von links“ „schlechten Stil und fehlende Seriosität“ und fordert den dort anwesenden Abtreibungsarzt Christian Fiala auf, „falsche Aussagen und Untergriffe zu unterlassen“. Die aktion leben wirft der ihrer Ansicht nach „einseitig besetzten Veranstaltung“ vom 26. Mai 2015 weiters vor, keineswegs einem seriösen Wissenszuwachs zu dienen, sondern „ein Lehrbeispiel für veralteten linken Fundamentalismus [zu sein], der jedwedes Bemühen um einen echten Dialog zum Thema leugne.“

 

Da Abtreibung aber nicht nur eine persönliche Entscheidung ist, sondern auch Partner, Familienangehörige etc. betrifft, ist nicht nur seriöse Information gefragt, es müsste darüber hinaus auch eine Enttabuisierung dieses gesellschaftspolitisch heiklen Themas angestrebt werden. Im Rahmen einer breiten ethischen Diskussion müssten wichtige philosophische Grundfragen behandelt werden. Denn es herrscht immer noch Uneinigkeit über den rechtlichen Status des Embryos. Der Versuch, eine moralisch entscheidende Trennlinie zwischen Neugeborenem und Fötus in Bezug auf das Recht auf Leben zu ziehen, ist bist heute gescheitert. Das ist beschämend, denn auf der Strecke bei jeder Abtreibung bleibt das ungeborene Leben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Inoffiziellen Schätzungen zufolge werden in Österreich jährlich 40.000 bis 80.000 Abtreibungen durchgeführt. Eine offizielle Statistik gibt es nicht. Warum?

 

2.      Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zahl der jährlich durchgeführten Abtreibungen, zumindest in anonymisierter Form, statistisch erhoben wird?

Wenn ja, ab wann?

Wenn nein, halten Sie dies im 21. Jahrhundert tatsächlich für eine Zumutung und eine Gefahr für die Fristenlösung?

 

3.      Seinerzeit wurden Budgetmaßnahmen versprochen, vieles davon wurde nicht umgesetzt. Planen Sie bessere Begleitmaßnahmen für Frauen in Not, um sich unabhängig von finanziellen Zwängen für oder gegen eine Abtreibung entscheiden zu können?

Wenn ja, ab wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Die Erfahrungen der letzten 40 Jahre haben gezeigt, dass sich rund um die Fristenlösung ein gewinnorientiertes Geschäftsmodell entwickelt hat. Sind Sie sich darüber im Klaren, dass mit der Abtreibung viel schmutziges Geld verdient wird?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen, um dem gewinnorientierten „Geschäftsmodell Abtreibung“ zu begegnen?

 

5.      Sind Sie der Meinung, dass in unserem vorbildlichen Gesundheitssystem Abtreibungen, wenn sie schon unvermeidlich scheinen, besser in staatlichen Gesundheitseinrichtungen – ohne Gewinnabsicht und zum Selbstkostenpreis – durchgeführt werden sollten?

Wenn ja, werden Sie mehr Geld dafür bereitstellen?

Wenn nein, warum nicht?


 

6.      Sind Sie dafür, die Beratung von Schwangeren und die Durchführung des Eingriffs räumlich und institutionell zu trennen, um Interessenkonflikte zu unterbinden?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Warum werden Abtreibungsunternehmer immer wieder zu Diskussionsveranstaltungen eingeladen, wie zuletzt Christian Fiala am 26. Mai 2015 zur Podiumsdiskussion „Ungewollt schwanger: wer soll entscheiden? 40 Jahre Fristenlösung und immer noch im Strafgesetz“ im AK Bildungszentrum?

 

8.      Warum lassen Sie es zu, dass besagter Christian Fiala im Rahmen von Schulbesuchen und anderen Gelegenheiten Pseudoaufklärung betreiben darf, die in Wahrheit der Anwerbung potentieller Kundinnen dient, diese an sein Institut heranführt und ihn als Pseudoexperten konsultieren lässt, damit er in weiterer Folge mit ihrem Leid Geld verdient?

 

9.      Wird das von Christian Fiala betriebene „Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“ von Ihrem Ministerium, und damit aus Steuergeldern, mitfinanziert?

Wenn ja, aus welchem Titel und in welcher Höhe?