5788/J XXV. GP

Eingelangt am 02.07.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Wert von ausländischen Studienabschlüssen

 

Mit der Schaffung des europäischen Studienraums und der durchgängig neuen Studienarchitektur, die im Wesentlichen auf einer Dreigliedrigkeit des tertiären Studienangebots (Bachelor-, Master- und Doktoratsebene) beruht, ist es nicht nur zu der in den Bologna-Zielen formulierten Erhöhung der studentischen Mobilität – somit zu einer wünschenswerten Internationalisierung und Aufwertung der Studien – gekommen, sondern auch zu einer „Angloamerikanisierung“ und damit zum Bruch mit bewährten kontinentaleuropäischer Universitätstraditionen. Eine schier unüberschaubare Zahl neuer akademischer Grade hat dazu geführt, dass die Richtlinien für die bilaterale Anerkennung von akademischen Studien einen Band von 300 Seiten bzw. entsprechend große, im Internet abrufbare Dateien füllen.

 

Darüber hinaus hat sich durch die Vielzahl neuer (Privat-)Universitäten innerhalb und außerhalb des europäischen Studienraumes, welche die Verleihung von akademischen Graden sehr „kundenfreundlich“ gestalten, die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die dort absolvierten Studien von zweifelhaftem Wert sind. Dem Missbrauch, bis hin zur Erschleichung eines akademischen Studiums durch eine zahlungskräftige Klientel, sind so Türen und Tore geöffnet, und es besteht die Gefahr, dass die vom Nationalen Informationszentrum für akademische Anerkennung, ENIC-NARIC Austria, erarbeiteten Richtlinien zur internationalen Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Titeln in der Praxis unterlaufen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Haben Sie bzw. hat das Nationale Informationszentrum für akademische Anerkennung, ENIC-NARIC Austria, Vorkehrungen getroffen, dass die unter der Adresse: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/studium/academic-mobility/enic-naric-austria/ abrufbaren Richtlinien zur Anerkennung von ausländischen Studien nicht durch zweifelhafte Praktiken an ebenso fragwürdigen Universitäten unterlaufen werden?

2.      Wenn ja, welche?

3.      Wird die Qualität des ausländischen Studienangebots laufend evaluiert?

4.      Wenn ja, in welcher Form?

5.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Wurde bzw. wird die Reputation ausländischer Universitäten bei der Erarbeitung der Anerkennungsrichtlinien berücksichtigt?

7.      Wenn ja, einmalig, laufend oder stichprobenartig?

8.      Wenn nein, warum nicht?

9.      Existieren „Schwarze Listen“ über bedenkliche Universitäten und Studienangebote?

10.   Wenn ja, wo sind diese abrufbar?

11.   Wenn nein, warum nicht?

12.   Fließen Informationen über die Mangelhaftigkeit des Studienangebotes an ausländischen Universitäten bzw. über korrupte Strukturen an ausländischen Universitäten in die laufende Evaluierung der Anerkennungsrichtlinien ein?

13.   Wenn ja, unmittelbar oder in periodischen Abständen und in welcher Weise?

14.   Wenn nein, warum nicht?