5790/J XXV. GP

Eingelangt am 02.07.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Studentenheimen

 

 

Bundeskanzler Faymann ließ am 19. Juni 2015 mit dem Vorschlag aufhören, Flüchtlinge sollten nach bestimmten Quoten auf die Bezirke aufgeteilt werden. Außerdem könne man sie kurzfristig in Schüler- und Studentenheimen unterbringen. Wörtlich hieß es:

 

„Als kurzfristige Entlastung stellt sich Faymann vor, Flüchtlinge über den Sommer in Schulen, Schülerheimen, Studentenheimen und Internaten unterzubringen. Allein in Bundesschülerheimen wären das rund 1500 Plätze, hieß es.“     
(http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4758865/Asyl_Faymann-will-Studentenheime-fur-Fluchtlinge-offnen, 24. Jun. 2015)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler die folgende

 

Anfrage

 

1.     Wurden Ihrerseits diesen Vorschlag betreffend vorab Gespräche mit dem BMWFW geführt?

2.     Falls ja, wessen Inhalts waren diese?

3.     Werden Studentenheime seitens Ihres Ressorts gefördert?

4.     Falls ja, mit welchen Beträgen werden diese jeweils gefördert?

5.     Ist nach Rechtsauffassung des BKA der og Vorschlag konform mit dem Studentenheimgesetz (StudHG), insbesondere § 10 StudHG?

6.     Falls ja, wie wäre bei Vollzug des og Vorschlages des Bundeskanzlers vorzugehen im Fall, dass Heimbewohnern, die nachweislich aufgrund ihres Studiums während der Zeit des Sommerbetriebes am Studienort verbleiben müssen, einen Studentenheimplatz zur Verfügung zu stellen ist?

7.     Wie viele Studentenheime wären von Ihrem Vorschlag betroffen?

 

8.     Wie viele Plätze werden über den Sommer aller Voraussicht nach in den einzelnen Studentenheimen benötigt für Heimbewohner, denen ein Studentenheimplatz zur Verfügung zu stellen ist, weil sie nachweislich auf Grund ihres Studiums während der Zeit des Sommerbetriebes am Studienort verbleiben müssen?

9.     Wie lange sollen die Flüchtlinge in den betreffenden Studentenheimen jeweils untergebracht werden?

10.  Mit welchen Kosten ist für die Unterbringung der Flüchtlinge in den einzelnen Studentenheimen jeweils und insgesamt pro Tag zu rechnen?

11.  Mit welchen Kosten ist für die Unterbringung der Flüchtlinge in den einzelnen Studentenheimen jeweils und insgesamt für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer zu rechnen?

12.  Gibt es bereits Pläne, wo die in den Studentenheimen untergebrachten Flüchtlinge bei Beginn des neuen Studienjahres untergebracht werden sollen?

13.  Falls ja, wo sollen diese zu Beginn des neuen Studienjahres untergebracht werden?