5791/J XXV. GP

Eingelangt am 02.07.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Studentenheimen

 

 

Bundeskanzler Faymann ließ am 19. Juni 2015 mit dem Vorschlag aufhören, Flüchtlinge sollten nach bestimmten Quoten auf die Bezirke aufgeteilt werden. Außerdem könne man sie kurzfristig in Schüler- und Studentenheimen unterbringen. Wörtlich hieß es:

 

„Als kurzfristige Entlastung stellt sich Faymann vor, Flüchtlinge über den Sommer in Schulen, Schülerheimen, Studentenheimen und Internaten unterzubringen. Allein in Bundesschülerheimen wären das rund 1500 Plätze, hieß es.“    
(http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4758865/Asyl_Faymann-will-Studentenheime-fur-Fluchtlinge-offnen, 24. Jun. 2015)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wurden mit dem Bundeskanzler diesen Vorschlag betreffend vorab Gespräche geführt?

2.     Falls ja, wessen Inhalts waren diese?

3.     Wie viele Studentenheime gibt es in Österreich?

4.     Wie viele Studenten sind darin jeweils untergebracht?

5.     Wie viele Studentenheime werden zu mehr als der Hälfte des Gesamtaufwandes durch Subventionen der Gebietskörperschaften gefördert?

6.     Welche Studentenheime werden seitens Ihres Ressorts gefördert?

7.     Mit welchen Beträgen werden diese jeweils gefördert?

8.     Welche davon werden insgesamt zu mehr als der Hälfte des Gesamtaufwandes durch Subventionen der Gebietskörperschaften gefördert?

9.     Welche Gebietskörperschaften subventionieren mit welchen Beträgen welche Studentenheime?

10.  Welche Einnahmen werden von den Studentenheimen jeweils erzielt?

11.  Auf welche Höhe befinden sich diese jeweils in Euro?

12.  Ist nach Rechtsauffassung des BMWFW der og Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers konform mit dem Studentenheimgesetz (StudHG), insbesondere § 10 StudHG?

13.  Falls ja, wie wäre bei Vollzug des og Vorschlages des Bundeskanzlers vorzugehen im Fall, dass Heimbewohnern, die nachweislich aufgrund ihres Studiums während der Zeit des Sommerbetriebes am Studienort verbleiben müssen, einen Studentenheimplatz zur Verfügung zu stellen ist?

14.  Wie viele Studentenheime wären vom Vorschlag des Bundeskanzlers betroffen?

15.  Wie viele Plätze wären davon jeweils vorhanden?

16.  Wie viele Plätze werden über den Sommer aller Voraussicht nach in den einzelnen Studentenheimen benötigt für Heimbewohner, denen ein Studentenheimplatz zur Verfügung zu stellen ist, weil sie nachweislich auf Grund ihres Studiums während der Zeit des Sommerbetriebes am Studienort verbleiben müssen?

17.  Wie lange sollen die Flüchtlinge in den betreffenden Studentenheimen jeweils untergebracht werden?

18.  Mit welchen Kosten ist für die Unterbringung der Flüchtlinge in den einzelnen Studentenheimen jeweils und insgesamt pro Tag zu rechnen?

19.  Mit welchen Kosten ist für die Unterbringung der Flüchtlinge in den einzelnen Studentenheimen jeweils und insgesamt für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer zu rechnen?

20.  Gibt es bereits Pläne, wo die in den Studentenheimen untergebrachten Flüchtlinge bei Beginn des neuen Studienjahres untergebracht werden sollen?

21.  Falls ja, wo sollen diese zu Beginn des neuen Studienjahres untergebracht werden?