5792/J XXV. GP
Eingelangt am 02.07.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Unterbringung von Flüchtlingen in Schülerheimen
Am 19. Juni 2015 ließen Sie mit dem Vorschlag aufhören, Flüchtlinge sollten nach bestimmten Quoten auf die Bezirke aufgeteilt werden. Außerdem könne man sie kurzfristig in Schüler- und Studentenheimen unterbringen. Wörtlich hieß es:
„Als
kurzfristige Entlastung stellt sich Faymann vor, Flüchtlinge über den
Sommer in Schulen, Schülerheimen, Studentenheimen und Internaten
unterzubringen. Allein in Bundesschülerheimen wären das rund 1500
Plätze, hieß es.“
(http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4758865/Asyl_Faymann-will-Studentenheime-fur-Fluchtlinge-offnen,
24. Jun. 2015)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler die folgende
Anfrage
1. Wurden Ihrerseits diesen Vorschlag betreffend vorab Gespräche mit dem BMBF geführt?
2. Falls ja, wessen Inhalts waren diese?
3. Welche Förderungen gibt es seitens Ihres Ressorts für Bundesschülerheime?
4. Welche Förderungen gibt es seitens Ihres Ressorts für Schülerheime, die keine Bundesschülerheime sind?
5. Wie viele Bundesschülerheime in Österreich umfasst Ihr og Vorschlag?
6. Wie viele Schüler sind darin jeweils untergebracht?
7. Wie viele Plätze wären davon jeweils verfügbar?
8. Wie lange sollen die Flüchtlinge darin jeweils untergebracht werden?
9. Mit welchen Kosten ist für die Unterbringung der Flüchtlinge jeweils und insgesamt pro Tag zu rechnen?
10. Mit welchen Kosten ist für die Unterbringung der Flüchtlinge jeweils und insgesamt für die gesamte Unterbringungsdauer zu rechnen?
11. Gibt es bereits Pläne, wo die in den Schülerheimen untergebrachten Flüchtlinge bei Schulbeginn untergebracht werden sollen?
12. Falls ja, wo?