5794/J XXV. GP

Eingelangt am 02.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Österreichs Beitrag zur Umsetzung des achten Millenniums-Entwicklungsziels - eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung

BEGRÜNDUNG

                                                            

Österreich hat sich in internationalen Vereinbarungen zur Rechenschaft über seine Leistungen im Bereich globaler Entwicklung gegenüber seinen Partnerländern und deren Bevölkerung, wie auch gegenüber der österreichischen Öffentlichkeit, verpflichtet. Derzeit liegt aber kein detaillierter Bericht darüber vor, welcher Beitrag von der Bundesregierung zur Erreichung des Millennium-Entwicklungszieles Nummer 8 eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung zu schaffen geleistet wurde und wie die Regierung in Hinblick auf dieses Ziel seit 2000 seine Politikfelder aufeinander abstimmt hat.

 

In unserer globalisierten Welt sind Dynamiken innerhalb verschiedener Weltregionen ebenso voneinander abhängig, wie alle Politikfelder miteinander vernetzt sind. Globale Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Weltgesellschaft. Sie kann nicht einzig durch klassische Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden, denn ob eine Regierung mit ihrem Tun den Menschen in den Ländern des globalen Südens nützt oder schadet, hängt unter anderem entscheidend davon ab, welche Handels- und Finanzpolitik sie betreibt, was sie für den Klimaschutz leistet und welche politische Haltung sie in der Migrations- und Asylpolitik einnimmt.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt eines der im Jahr 2000 beschlossenen Millenniums-Entwicklungsziele, eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung zu schaffen. Das 8. Millenniums-Entwicklungsziel überträgt den Industrie- und Entwicklungsländern die gemeinsame Verantwortung für den global dealder Armutsbekämpfung. Es verpflichtet wohlhabende Länder, ihre entwicklungspolitische Verantwortung auch jenseits der Leistung finanzieller Mittel für Entwicklungszusammenarbeit wahrzunehmen. Die UN-Sonderbeauftragte Eveline Herfkens beschreibt das achte Entwicklungsziel als eine Agenda der wechselseitigen Verantwortungvon reichen und armen Staaten.

 

Zu diesem Entwicklungsziel Nr. 8 bekannte sich Österreich explizit. Die Erfüllung entwicklungspolitischer Ziele als Verantwortung der gesamten Bundesregierung wahr zu nehmen und kohärent zu agieren, dazu verpflichtete[1] sich die Österreichische Regierung wiederholt, zuletzt[2]  im aktuell geltenden Regierungsübereinkommen.


Im Jahr 2015 endet der Bezugszeitraum, den sich die internationale Staatengemeinschaft, somit auch
Österreich, zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele gesetzt hat. Es ist an der Zeit, Bilanz zu ziehen.

 

Diese Anfrage wurde bereits am 5. Februar 2015 an das Bundeskanzleramt mit der Bitte um Beantwortung gestellt. Die Antwort des Bundeskanzleramtes vom 3. April 2015 lässt jedoch alle Fragen unbeantwortet. Aus diesem Grund ist die Anfrage nun an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres gerichtet.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welchen Stellenwert hat die Bundesregierung in und außerhalb der Entwicklungspolitik dem Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft zwischen 2000 und 2014 eingeräumt?

 

2.    Ein Eckpfeiler der globalen Partnerschaft ist die internationale Handelspolitik und der Zugang zu internationalen Märkten. Welche Strategien hat die Bundesregierung zwischen 2000 und 2014 national, europaweit und international verfolgt, damit ein offenes internationales Handels- und Finanzsystem - das auf festen Regeln beruht, vorhersehbar ist und nicht diskriminierend wirkt - ausgebaut wird?

 

2a) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf multilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

2b) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden für denselben Zweck jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf bilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

2c) Wie hat die OEZA zwischen 2000 und 2014 dazu beigetragen, die Handelskapazitäten in ihren Schwerpunktländern zu stärken? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Aktivitäten?

 

3.    Welche Strategien hat die Bundesregierung zwischen 2000 und 2014 national, europaweit und international verfolgt, um die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer mit niedrigen und mittleren Einkommen umfassend und wirksam anzugehen, damit ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden?

 

3a) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf multilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

3b) An welchen Schuldenerleichterungen für welche Länder in welcher Höhe hat sich Österreich zwischen 2000 und 2014 im Rahmen der HIPC-Initiative und im Rahmen von MDRI beteiligt?

 

3c) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf bilateraler Ebene gesetzt um die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer anzugehen? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

3d) Welche bilateralen Schuldenerleichterungen für welche Länder in welcher Höhe hat Österreich zwischen 2000 und 2014 zugesagt, welche davon umgesetzt? Welche dieser Länder waren Schwerpunktländer der OEZA?

 

3e) Gibt es bilaterale Schulden von am wenigsten entwickelten Ländern, die Österreich noch nicht erlassen hat? Wenn ja, welche, in welcher Höhe?

 

4.    Welche Strategien hat die Bundesregierung zwischen 2000 und 2014 national, europaweit und international verfolgt um in Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern für die Schaffung menschenwürdiger und produktiver Arbeitsplätze für junge Menschen zu sorgen?

 

4a) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf multilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

4b) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf bilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

4c) Wie hat die OEZA zwischen 2000 und 2014 zur Senkung der Jugendarbeitslosenquote von Männern und Frauen in ihren Schwerpunktländern beigetragen? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit dieser Unterfangen?

 

5.    Welche Strategien hat die Bundesregierung zwischen 2000 und 2014 national, europaweit und international in Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie verfolgt, damit lebenswichtige Medikamente in Entwicklungsländern zu erschwinglichen Preisen verfügbar gemacht werden?

 

5a) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf multilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

5b) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf bilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

5c) Wie hat die OEZA zwischen 2000 und 2014 dazu beigetragen, den der Anteil der Bevölkerung mit dauerhaftem Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln zu bezahlbaren Kosten in ihren Schwerpunktländern anzuheben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Unterfangen?

 

6.    Welche Strategien hat die Bundesregierung zwischen 2000 und 2014 national, europaweit und international in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor verfolgt, damit die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, in Entwicklungsländern verfügbar gemacht werden?

 

6a) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf multilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

6b) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf bilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

6c) Wie hat die OEZA zwischen 2000 und 2014 dazu beigetragen, die Zahl der telefonischen Festznetz- und Mobilanschlüsse sowie der Computerisier und InternetuserInnen pro 100 EinwohnerInnen in ihren Schwerpunktländern anzuheben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Unterfangen?

 

7.    Welche Strategien hat die Bundesregierung seit 2000 national, europaweit und international verfolgt, um außerhalb der Entwicklungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene den besonderen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder Rechnung zu tragen?

 

7a) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf multilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

7b) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf bilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

7c) Welche am wenigsten entwickelte Länder gehörten zu den Schwerpunktländern der OEZA und wie hat die OEZA zwischen 2000 und 2014 dazu beigetragen, ihren besonderen Bedürfnissen zu begegnen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Unterfangen?

 

8.    Welche Strategien hat die Bundesregierung seit 2000 national, europaweit und international verfolgt um den besonderen Bedürfnissen der Binnen- und kleinen Inselentwicklungsländer Rechnung zu tragen? 

 

8a) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf multilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

8b) Welche Maßnahmen mit welchem Budget wurden dafür jährlich zwischen 2000 und 2014 seitens der Bundesregierung auf bilateraler Ebene gesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

 

8c) Welche Binnen- und/oder kleine Inselentwicklungsländer gehörten zu den Schwerpunktländern der OEZA und wie hat die OEZA zwischen 2000 und 2014 dazu beigetragen, ihren besonderen Bedürfnissen zu begegnen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Unterfangen?

 

9.    Wie hoch war jährlich zwischen 2000 und 2014 die öffentliche Entwicklungshilfe (insgesamt und an die am wenigsten entwickelten Länder) in Prozent des Bruttonationaleinkommens Österreichs?

 

9a) Wie hoch war jährlich zwischen 2000 und 2014 der Anteil in Prozent der ungebundenen bilateralen öffentlichen Entwicklungshilfe in Prozent an der Gesamt-ODA Österreichs?

 

9b) Wie hoch waren jährlich zwischen 2000 und 2014 die Mittel der OEZA (in Prozent an der Gesamt-ODA und absolut in EUR) für soziale Grunddienste (Grundbildung, primäre Gesundheitsversorgung, Ernährung, Wasser- und Sanitärversorgung) in Schwerpunktländern der OEZA?

 

10.  Wie und in welchen Intervallen haben sich zwischen 2000 und 2014 die verschiedenen Ministerien, koordiniert durch das BMeiA, betreffend der Erreichung des achten Millenniums-Entwicklungszieles sowie der Stärkung der Politikkohärenz abgestimmt?

 

10a) Welche Monitoringmaßnahmen setzte Österreich um seinen Fortschritt zur Erreichung des achten Millenniums-Entwicklungszieles sowie zur Stärkung der Politikkohärenz zu beobachten und zu messen? Mit der Bitte um Auflistung

 

10b) Wurden korrektive Maßnahmen notwendig und wenn ja, welche wurden von welchem Ressort wann gesetzt und mit welchem Budget ausgestattet?

 

11.  Welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung 2015 und darüber hinaus zu tun, um die noch nicht erreichten Millennium-Entwicklungsziele schnellstmöglich zu erreichen?

 

12.  Wie sieht das Evaluationssystem des BMeiA aus, das die Implementierung der Maßnahmen zur Erreichung der Millenium-Entwicklungsziele analysiert und bewertet?

 

13.  Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus ihrer eigenen Leistung für die Umsetzung des achten Millennium-Entwicklungszieles für die Umsetzung der Post 2015-Agenda? Wie sind die Evaluierungsergebnisse? Wann kann mit einem Bericht an das Parlament gerechnet werden?

 

 



[1] Siehe http://www.entwicklung.at/uploads/media/3JP_2010-2012_06.pdf und siehe http://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/presse/aussendungen/2012/regierung-beschliesst-neues-entwicklungspolitisches-dreijahresprogramm/

[2] https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264