5796/J XXV. GP

Eingelangt am 02.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Neuausrichtung der Miliz

 

Nach Artikel 79 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die selbstständig strukturierte Miliz besteht aus etwa 12.000 beorderten Soldaten. Zusätzlich zu der selbstständig strukturierten Miliz gibt es in den präsenten Verbänden (größtenteils den Brigaden unterstellt) Milizanteile. In Summe gibt es etwa 25.000 beorderte Milizsoldaten, also knapp die Hälfte der Gesamtstärke des Bundesheeres. Mit der geplanten Aufwertung der Miliz ist eine personelle Aufstockung sowie eine Neuorientierung der Aufgaben vorgesehen.

Für eine funktionierende Miliz sind sowohl dem Auftrag angepasste Ausrüstung und Ausbildung notwendige Voraussetzungen, um die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. Der Schutz kritischer Infrastrukturen sowie ein verstärkter Regionalbezug sind Eckpfeiler der Neuausrichtung der Miliz. Die Aufwertung der Miliz, die wir grundsätzlich begrüßen, lässt einige Fragen offen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

Anfrage:

 

1.    Im Oktober 2013 endete die fünfjährige Bestellungszeit des letzten Milizbeauftragten Brigadier Heinz Hufler. Warum wurde erst eineinhalb Jahre später der Nachfolger bestellt?

2.    Die Bereitschaft der Arbeitgeber_innen für eine Freistellung zu Milizübungen und freiwilligen Waffenübungen nimmt zunehmens ab. Welche konkrete Maßnahmen sind geplant, um die Arbeitgeberseite vom "Mehrwert" einer Miliztätigkeit zu überzeugen?

3.    Ein Anreiz für die Tätigkeit in der Miliz soll unter anderem ein adaptiertes Prämiensystem mit voller Wirksamkeit ab 2017 sein. Das Pilotprojekt Freiwilligenmiliz hat gezeigt, dass finanzielle Anreizsysteme alleine nicht für eine freiwillige Tätigkeit in der Miliz ausreichen. In der Neuausrichtung werden Regionalbezug und bessere Ausrüstung als zusätzliche Motivatoren genannt. Auf welchen Untersuchungen basiert diese Annahme?

4.    Sind Maßnahmen für eine bevorzugte Aufnahme von Milizsoldat_innen im öffentlichen Dienst bzw. in ausgewählten Berufssparten im Sicherheitsbereich vorgesehen?

5.    Wird bei internen Bewerbungen das Engagement in der Miliz als ein Bewertungskriterium herangezogen?

6.    Sind die geplanten zwölf neuen Jägerkompanien tatsächlich neue Organisationselemente oder handelt es sich um bereits bestehende Einheiten, die umstrukturiert werden?

7.    Derzeit melden sich rund 750 Wehrpflichtige pro Jahr für eine vorbereitete Milizübung. Welche konkrete Maßnahmen sind geplant, um diese Anzahl in den nächsten Jahren zu erhöhen?

8.    Werden sie vom §21 Wehrgesetz Abs (3) "Verpflichtung zur Leistung von Milizübungen" Gebrauch machen, wenn durch die Freiwilligkeit der Bedarf an Milizkader nicht gedeckt wird?

9.    Welcher Übungsrhythmus ist für die Jägerbataillone/Miliz zukünftig vorgesehen?

10. Welche Gesamtsumme der verpflichtenden Übungstage für die Miliz ist von 2015 bis 2018 vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

11. Welches Gesamtmengengerüst Miliz wird als Aufwuchsprognose bis 2026 angenommen (Aufschlüsselung nach Personalreserve, Milizanteilen und selbstständig strukturierter Miliz)?

12. Welcher Mindestanteil von Milizsoldat_innen in der Einsatzorganisation ist bei einer Mobilmachungseinteilung bezogen auf Kaderfunktionen vorgesehen?

13. Welche Planungen gibt es bezüglich der Einrichtung von "Milizbotschafter_innen" mit Migrationshintergrund in den verschiedenen integrationsrelevanten Communities?

14. Wie groß ist der Anteil an befristet beorderten Milizsoldat_innen in den zehn Milizbataillonen mit Stand Juni 2015 (prozentueller Anteil)?

15. Welche Übungstätigkeit ist für die befristet beorderten Milizsoldat_innen während ihrer Beorderung vorgesehen, um ihre Einsatzfunktion zu erhalten?

16. Sind für alle befristet beorderten Milizsoldaten die Mannes-(d.h. Standard-)ausrüstung (Feldanzug 75 oder Kampfanzug 03) vorhanden?

17. Wenn ja: Wer verwaltet diese und wo wird die Ausrüstung gelagert?

18. Sind für alle befristet beorderten Milizsoldat_innen Handfeuerwaffen (Sturmgewehr 77 oder Pistole 80) vorhanden?

19. Wenn ja: Wer verwaltet diese und wo werden die Handfeuerwaffen gelagert?

20. Wird die Ausbildung der Miliz zukünftig in Milizausbildungszentren durchgeführt?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Ein zu starker Regionalbezug hat den Nachteil, dass diese Bindung zu einer Erstarrung und Inflexibilität (wie damals bei der raumgebundenen Landwehr) führt. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um diesen Nachteil zu kompensieren?

23. Die gegenwärtigen und künftigen Szenarien fordern eine operative und taktische Beweglichkeit. In Bezug auf die zu schützenden Räume/Objekte ist dies zwingend erforderlich. Wie wird die Beweglichkeit der neuen Verbände sichergestellt?

24. Sind die zehn Milizbataillone personell und materiell ausreichend ausgestattet, um diese im Mobilmachungsfall ohne zusätzliche Zuführung von Personal (ausgenommen der Personalreserve) und Ausrüstung einzusetzen?

25. Wieviele von den zehn vorhandenen Milizbataillonen können gleichzeitig eingesetzt werden?

26. Es sind insgesamt 192 Objekte als besonders schutzwürdige Objekte definiert (nach anderen Definitionen auch mehr). Nach welchen Kriterien werden in einem Anlassfall jene Objekte ausgesucht, die mit militärischen Kräften geschützt werden?

27. Werden alle diese besonders schutzwürdigen Objekte durch das Bundesheer mit militärischen Kräften beübt?

28. Wenn nein, wie wird der Schutz dieser Objekte in einem Anlassfall gewährleistet, wenn in Friedenszeiten keine Vorbereitung durch Übungen stattfindet?

29. Werden die Milizbataillone nach dem Regionalprinzip alle besonders schutzwürdigen Objekte in ihrem Bundesland beüben?

30. Verfügen die Milizbataillone über eine ausreichende Mobilität, um Verlegungen zu den besonders schutzwürdigen Objekten autark durchführen zu können?

31. Was ist das derzeitige Organisationsplan-SOLL der Milizarbeitsplätze (ohne Personalreserve) für Milizexpert_innen?

32. Wieviele Beorderungen als Miliz-Expert_innen gibt es mit Stand Juni 2015?

33. Wieviele Milizexpert_innen waren zwischen 2007 und 2014 beordert (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

34. Was ist die Planungsabsicht über die weitere personelle Entwicklung von Miliz-Expert_innen im Bundesheer?

35. Wieviele Frauen sind mit Stand Juni 2015 auf Milizarbeitsplätzen eingeteilt?

36. Wieviele Frauen waren zwischen 2005 und 2014 in der Miliz beordert (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

37. Mit der letzten Änderung des Wehrgesetzes sind Frauen bezüglich Milizübungen den Männern gleichgestellt. Nach einer Freiwilligenmeldung ist es nicht mehr möglich, sich von der Verpflichtung zurückzuziehen (§ 21 Abs. 1 WG 2001). Welche Auswirkungen sind diesbezüglich auf das Engagement von Frauen für eine Tätigkeit in der Miliz erkennbar?

38. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Anteil der Frauen in der Miliz zu erhöhen?