5797/J XXV. GP

Eingelangt am 03.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vorläufiger Gebarungserfolg 2014

BEGRÜNDUNG

 

Der Bericht des Bundesministers für Finanzen über den vorläufigen Gebarungserfolg 2014 ist sehr aufschlussreich und zeigt eindeutig, dass die Ergebnisrechnung bzw. die doppelte Buchhaltung des Bundes immer noch große Probleme bereitet und erheblich verbesserungsbedürftig ist. Die Problemfälle in der Ergebnisrechnung haben 2014 gegenüber 2013 nicht abgenommen, sondern sogar zugenommen. Das zeigt mehr als deutlich, dass immer noch tiefes Unwissen in Bezug auf die Doppik herrscht. Beispiele für gravierende Problemfälle sind u.a.:

·        Es gibt immer noch IT-technische Probleme bei der Buchhaltung (siehe dazu die Erläuterungen zur UG 20 Arbeit auf Seite 25).

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·        Die Periodenabgrenzung erfolgt in quantitativ bedeutsamen UGs nicht korrekt (siehe dazu S.25; Erläuterungen zur UG 22 Pensionsversicherung). Die Zuschüsse des Bundes zur Pensionsversicherung hätten bereits 2013 in der Ergebnisrechnung 2013 korrekt dargestellt werden müssen - und zwar periodengerecht abgegrenzt. Die Nachzahlungen für das Jahr 2013 sind in der Ergebnisrechnung 2014 falsch dargestellt.

 

·        In der UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport gibt es große Probleme mit der Lagerbuchhaltung. Offensichtlich scheint bereits die Buchung im Jahr 2013 falsch gewesen zu sein. Die 2014 erfolgte Wertberichtigung ist sehr ungewöhnlich dargestellt (siehe S. 24, Ausführungen zur UG 14) und entspricht nicht den einschlägigen Vorschriften.

 

·        Was die UG 41 Verkehr, Innovation, Technologie betrifft, ist es völlig unverständlich, dass Transaktionen nicht eingebucht werden konnten, da der Zuschussvertrag für die Jahre bis 2019 noch nicht abgeschlossen ist (siehe Seite 28, Ausführungen zur UG 41 Verkehr, Innovation, Technologie). Die Buchhaltung hat das ökonomische Geschehen eines Jahres abzubilden, unabhängig davon, ob es den Zuschussvertrag gibt oder nicht.

 

·        Besonders kritisch zu hinterfragen ist die Nicht-Verbuchung des Aufwandes jener BIG Mieten in Höhe von rund 88 Mio. Euro, die 2014 in der UG 30 Bildung und Frauen zwar konsumiert wurden, deren Zahlung aber in das Jahr 2016 verschoben wurden. Hier liegt eindeutig ein Aufwand im Jahr 2014 vor (Periodenabgrenzung). Eine derartige Vorgangsweise ist inakzeptabel. In der Privatwirtschaft würde eine derartige Vorgangsweise vom Wirtschaftsprüfer nicht akzeptiert werden. Es ist daher unverständlich, dass der Rechnungshof nicht darauf hingewiesen und auch keine § 9 RHG-Berichtigung verlangte.

 

Diese Beispiele zeigen recht deutlich, dass die Ergebnisrechnung nach wie vor nicht zuverlässig ist, sogar nach der Prüfung durch den Rechnungshof. Solche Fehler dürfen im vorläufigen Bundesrechnungsabschluss nicht passieren, sie schmälern den Erkenntniswert beträchtlich.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Warum leitet das Bundesministerium für Finanzen nicht umgehend Schritte ein, um die Ergebnisrechnung zuverlässiger zu machen?

 

2.    Warum werden die „Budgetistinnen und Budgetisten“ in den Ressorts nicht hinreichend geschult, um das Werkzeug der doppelten Buchhaltung zu lernen?

 

3.    Warum werden im Bundesministerium für Finanzen nicht Expertinnen und Experten aufgenommen, die das Werkzeug der doppelten Buchhaltung hinreichend beherrschen und genügend Erfahrung mit der doppelten Buchhaltung haben?

 

4.    Warum schicken Sie offensichtlich falsche Ergebnisrechnungen an das Parlament?

 

5.    Welchen Wert hat die Ergebnisrechnung, wenn sie offensichtliche Mängel aufweist?

 

6.    Für welchen Zweck wird die Ergebnisrechnung gemacht?

 

7.    Wird im Bundesministerium für Finanzen die Ergebnisrechnung vor dem Hintergrund der beispielhaft oben angeführten Fehler überhaupt verwendet?

 

8.    Hat die Statistik Austria die VGR-Daten betreffend Sektor Staat auf Basis der Finanzierungsrechnung oder auf Basis der Ergebnisrechnung berechnet?

 

9.    Warum gibt es noch keine vorläufige Vermögensrechnung für das Jahr 2014?

 

10. Warum erstellt das Bundesministerium für Finanzen noch immer keine Quartalsabschlüsse?

 

11. Wie verteilt sich der Betrag der Wertberichtigung und Abschreibung bei der UG 16 Öffentliche Abgaben auf die einzelnen Abgabenarten?

 

12. Warum wurde in der UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport die Wertberichtigung anders behandelt als in den anderen Untergliederungen, nämlich als negativer Ertrag, und damit anders als die allgemeinen Regeln vorschreiben?

 

13. Warum wird die Buchhaltung nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft?

 

14. Wieviel hat die Erstellung des vorläufigen BRA 2014 dem Bundesministerium für Finanzen gekostet (jeweils getrennt darstellen für IT-Ressourcen, Leistungen der Sektion V, Leistungen des BRZ und Leistungen der Budgetsektion)?