5799/J XXV. GP

Eingelangt am 03.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Kritik des Rechnungshofes an der Lebensmittelkontrolle

BEGRÜNDUNG

 

Effiziente und umfassende Lebensmittelkontrollen bilden die Voraussetzung für Lebensmittelsicherheit. Wiederholt zeigten Lebensmittelskandale Schwachstellen der Kontrolltätigkeit auf. Das Lebensmittelsicherheits– und Verbraucherschutzgesetz sieht ein enges Zusammenwirken von Bundes- und Landesstellen vor (Planung der Kontrollen/Revisionen/Probenziehungen beim Bund, Vollziehung durch den LH und die Behörden in den Bundesländern). Die finanzielle Situation, Kompetenzlage und Aufsplitterung auf alle Bundesländer erschweren jedoch eine effiziente Kontrolltätigkeit. Deshalb sind Reformschritte auf Basis der Empfehlungen des Rechnungshofberichts dringend erforderlich, um die Lebensmittelsicherheit in Österreich zu gewährleisten.

In seinem Bericht 2013/6 über die Lebensmittelkontrolle in Salzburg und Vorarlberg kritisiert der Rechnungshof:

 

„Unklare Rechtsvorschriften und zahlreiche Verwaltungsaufgaben erschwerten den Lebensmittelaufsichtsorganen die Konzentration auf das Kerngeschäft (Revisionen und Probenziehungen). Insbesondere in Vorarlberg entfiel darauf nur rund die Hälfte der Gesamttätigkeit.

Eine Bund–Länder–Arbeitsgruppe bereitete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Reduzierung der Verwaltungstätigkeiten im Bereich der Lebensmittelaufsicht vor und entwickelte auch Modelle zur verbesserten Kontrolle von Hochrisikobetrieben.

Die Datenqualität im Bereich der Revisionen von Lebensmittelunternehmen war in den Ländern Salzburg und Vorarlberg mangelhaft. Für die Soll– und Ist–Revisionen lagen keine aussagekräftigen Daten vor.“ [1]

Ein Soll–Ist–Vergleich für die Probenziehungen zeigte, dass im Jahr 2011 in Salzburg 83,4 % und in Vorarlberg 78,0 % der vorgegebenen Proben tatsächlich gezogen wurden. Der steigende Erfüllungsgrad bei den Probenziehungen der Lebensmittelaufsichten Salzburg und Vorarlberg beruhte insbesondere auf der Reduktion der Sollvorgaben.[2]

 

Der Außendienstanteil zur Durchführung des Kerngeschäfts (Revisionen, Probenziehungen) im Jahr 2011 lag in Vorarlberg bei nur 53,1 % der Arbeitszeit, die restliche Arbeitszeit ging durch Verwaltungsaufgaben dem eigentlichen Kontrollauftrag verloren.

 

„Im Jahr 2011 wurde eine Bund–Länder–Arbeitsgruppe eingerichtet, um Modelle zur Arbeitsentlastung und Effizienzsteigerung in der Vollziehung des LMSVG zu evaluieren. Die Arbeitsgruppe ging davon aus, dass österreichweit 92 Lebensmittelorgane fehlten, um die Vorgaben erfüllen zu können. Die Konzentration der Lebensmittelaufsicht auf ihre Kernaufgaben wurde laut Bericht der Arbeitsgruppe auch durch zahlreiche Verwaltungstätigkeiten erschwert. Im Bericht der Arbeitsgruppe waren zahlreiche Empfehlungen zur Arbeitsentlastung und Effizienzsteigerung (z.B. Entlastung des qualifizierten Personals von der Ziehung statistischer Zufallsproben) enthalten. Schritte zur Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe erfolgten bislang nicht. (TZ 12)“[3]

 

Deshalb empfahl der Rechnungshof auch für Ihr Ressort ein Bündel von Maßnahmen[4]:

(1) Die Risikokategorien der Revisionspläne sollten regelmäßig überarbeitet werden, weil sich Risikofaktoren u.a. durch neue Produktionsmethoden ändern können. (TZ 5)

(2) Das Berichtsformular für die Meldung der Ist–Revisionen sollte überarbeitet werden, um auch die Teilrevisionen berücksichtigen zu können. (TZ 6)

(3) Die Modelle zur Kontrolle von Hochrisikobetrieben sollten vor einer Entscheidung nochmals durchgerechnet und es sollte die Finanzierung geklärt werden. (TZ 8)

(4) Die Meldeinhalte von Personalabfragen sollten gemeinsam mit den Ländern klargestellt und die Formulare überarbeitet werden. (TZ 11)

(5) Es sollte darauf hingewirkt werden, dass im Lebensmittelsicherheits– und Verbraucherschutzgesetz die Möglichkeit für die Aufsicht geschaffen wird, bereits vor der Revision die Unterlagen der Unternehmer über die Eigenkontrollen anzufordern, um insbesondere bei umfangreichen Dokumentationen die Effizienz der Kontrolle durch die Aufsicht zu erhöhen. (TZ 13)

(6) Um die Überprüfung der Eigenkontrolle der Unternehmer durch die Aufsicht zu erleichtern, sollten verbindliche Mindeststandards für die Durchführung der Eigenkontrollen der Unternehmer und deren Dokumentation festgelegt werden. (TZ 13)

(7) Es sollten geeignete rechtliche Maßnahmen erwogen werden, um Kontrollergebnisse nicht nur in aggregierten Übersichten, sondern auch auf Ebene des einzelnen Betriebs der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können, um die Eigenkontrolle in den Lebensmittelunternehmen zu fördern. (TZ 20)

(8) Es sollte geprüft werden, wie der Einzelhandel stärker in die Information der Endverbraucher einbezogen werden könnte. (TZ 21)

(9) Das in den Ländern vorhandene Wissen über die Verhältnisse vor Ort sollte stärker in die Probenplanung einbezogen werden. (TZ 9)

(10) Bei programmtechnischen Neuerungen in den Systemen VIS und ALIAS wäre darauf zu achten, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut und Doppelgleisigkeiten, insbesondere doppelte Eingaben in beide Systeme, vermieden werden. Im Zusammenhang mit den Zugriffsberechtigungen in VIS und ALIAS sollte sichergestellt werden, dass Datenbestände nicht unbefugt geändert werden können. (TZ 18)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (1) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

2)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (2) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

3)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (3) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

4)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (4) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

5)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (5) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

6)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (6) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

7)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (7) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

8)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (8) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

9)    Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (9) des Rechnungshofes nachzukommen Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?

10) Welche Schritte unternahmen Sie, um der Empfehlung (10) des Rechnungshofes nachzukommen? Wenn Sie keine Schritte unternommen haben, warum nehmen Sie diesen Problemkreis nicht in Angriff?



[1] Bericht des Rechnungshofes, System der Lebensmittelsicherheit im Bund sowie in den Ländern Salzburg und Vorarlberg, S. 121

[2] Ebd., S.123

[3] Ebd., S. 124

[4] Ebd., S. 133 ff