5800/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Erfüllung der sogenannten "Integrationsvereinbarung"

BEGRÜNDUNG

 

Deutsch-Sprachkenntnisse werden zunehmend gesetzlich als Druckmittel und Ausschlussmöglichkeit eingesetzt, teilweise reicht das bis zur Ausweisungsdrohung bzw. Ausweisung. Die Deutschanforderungen  für Drittstaatsangehörige (Nicht EU-BürgerInnen) werden durch Verschärfung der Gesetze seit Jahren in die Höhe geschraubt, wie zB durch Deutschprüfungspflicht auf A1-Niveau noch vor dem Zuzug, verkürzte Lernzeiten für A2-Deutschprüfungen von 5 Jahren auf 2 Jahre, unbefristetes Aufenthaltsrecht erst nach Bestehen einer B1-Prüfung (Maturaniveau bei einer Fremdsprache). Dabei fragt sich die Bundesregierung seit Jahren nicht, ob diese verpflichtenden Maßnahmen überhaupt zu besseren Deutschkenntnissen führen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viel Geld stellte das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres 2013 bis August 2015 jeweils für Deutschkurse A1, A2 und B1 zur Verfügung? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Kursmodul.

 

2)    Wie viel Geld stellte der Österreichische Integrationsfonds 2013 bis August 2015 jeweils für Deutschkurse A1, A2 und B1 zur Verfügung und zählt dieses Geld zum Budget des Innenministeriums oder handelt es sich dabei um Extragelder? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Kursmodul.


3)    Wie viele Drittstaatsangehörige haben jeweils in  den  Jahren  2013 bis August 2015  die A1 Prüfung Deutsch in ihren Heimatländern absolviert bzw. das A1 Zeugnis für einen Aufenthaltstitel vorgelegt? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Jahr und Staatsangehörigkeit.

 

4)    Wie viele Drittstaatsangehörige haben 2013 bis August 2015 um einen Aufenthaltstitel für Österreich angesucht und wurden aufgrund des Nichtvorliegens der A1-Prüfung abgelehnt bzw. wurde der Aufenthaltstitel aufgrund des Nichtvorliegens der A1-Prüfung nicht erteilt? Bitte um Aufschlüsselung nach den zwei genannten Gründen, nach Jahr und Staatsangehörigkeit.

 

 

5)    Wie  viele  Drittstaatsangehörige  haben  jeweils in  den  Jahren  2013 bis August

2015 Modul 1 der IV (Integrationsvereinbarung) besucht, wie viele es erfolgreich absolviert? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit.

 

6)    Wie  viele  Drittstaatsangehörige  haben  jeweils in  den  Jahren  2013 bis August 2015 Modul 2 der IV besucht, wie viele es erfolgreich absolviert? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit.

7)   Wie  viele  Drittstaatsangehörige  haben  in  den  2013 - August 2015 jeweils das Modul 1 oder Modul 2 der IV trotz Besuch des Kurses nicht erfüllt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit.

8)  Wie viele der Drittstaatsangehörigen, die in den Jahren 2013 bis August 2015 die IV nicht erfüllt haben, haben dies aufgrund

a)   Nicht- Teilnahme an Kursen des Moduls 1?

b)   Nichtbestehen der Prüfung zu Modul 1?

c)    Nichtbestehen der Prüfung zu Modul 2?

9)  Bei  wie  vielen  Drittstaatsangehörigen, die  Modul 1 der IV jeweils 2013 bis August 2015  nicht  erfüllt  haben,  wurde  sodann  ein aufenthaltsbeendendes Verfahren eingeleitet? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit. 

a) Wie viele dieser Verfahren mündeten in einer Ausweisung?

b)  In welchen Bundesländern leb(t)en diese Personen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

10) Über wie viele Drittstaatsangehörige wurde jeweils 2013 bis August 2015  aufgrund der Nichterfüllung der IV eine Verwaltungsstrafe gemäß §77 Abs.1 Z.3 NAG verhängt? Bitte um Angabe der Staatsangehörigkeit und Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern?

11) Wie viele Drittstaatsangehörige wurden 2013 bis August 2015  finanziell bei der Bezahlung der Kurskosten für Modul 1 oder Modul 2 der IV unterstützt? In welchem Ausmaß? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Modulen.


12) Wie viele Drittstaatsangehörige haben 2013 bis August 2015 einen Deutschkurs A1, A2 oder B1 beim Österreichischen Integrationsfonds belegt, wie viele bei welchen anderen KursträgerInnen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Prüfungsmodul und KursträgerInnen.

13)Das EG-Assoziationsabkommen mit der Türkei befreit türkische Drittstaatsangehörige von der Erfüllung der IV bei Erwerbsabsicht – also von Deutschprüfungspflicht vor Zuzug und Modul 1 der IV. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie seit 2013 ergriffen, um den Deutschkursbesuch bei dieser Gruppe trotzdem zu ermutigen? Mit welchem Ergebnis bisher?

14) Bisher gab es keine externe Evaluation der im Rahmen der IV angebotenen Deutschsprachkurse. Werden solche nun, 12 Jahre nach Einführung der Sprachkurspflicht durchgeführt, und falls ja für welche Kurse und wann?

15) Wie viele Personen haben jeweils 2013 bis August 2015 um einen Aufschub für die    Erfüllung der IV angesucht und wie viele davon haben einen Aufschub erhalten?

16) Was waren die häufigsten Gründe für die Gewährung eines Aufschubs?

17) Welche Kursmöglichkeiten sehen Sie derzeit für Einwanderungswillige aus jenen Ländern und Regionen vor, in denen es kein Institut iSd. §9 Integrationsvereinbarungs-Verordnung gibt? Bitte um Nennung der betreffenden Länder und Kursanbieter.

18) Wie viele vom ÖIF anerkannte Sprachkurse A2 bzw. B1 wurden 2013 bis August 2015 österreichweit angeboten (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

a)   Wie viele dieser Sprachkurse sind für Berufstätige?

b)   Wie viele dieser Sprachkurse sind  mit Kinderbetreuung?

c)    Wie viele dieser Sprachkurse sind auf Bedürfnisse von AlleinerzieherInnen zugeschnitten?

19) Wird  es  zusätzliche   bzw.  spezielle  Sprachkursangebote  für Berufstätige und AlleinerzieherInnen geben, da nach diesen Kursen besonders großer Bedarf besteht? Falls ja, ab wann und wo genau?  

20) Wie viele der Deutschprüfungsnachweise von A2 und B1 Deutschkursen im Inland 2013 bis August 2015 abgelehnt, da eine „ÖIF-Zertifizierung“ des die Kurse abhaltenden Sprachinstituts, wie sie nun verlangt wird, nicht vorlag?

21) Wie vielen DeutschkursträgerInnen hat das ÖIF bisher die Zertifizierung verweigert bzw. wieder entzogen? Mit Berufung auf welchen konkreten Verstoß? Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Verweigerungen bzw. der Entziehungen.