5806/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend JVP-Clubbings

 

 

Die JVPNÖ feiert sich auf ihrer Homepage als der größte Partymacher mit über 850 Festen pro Jahr.

 

Im Burgenland wurden nun drei dieser Feste vom Veranstalter, der JVP, vorsorglich abgesagt, um einer Anzeige zu entgehen. Konkret waren dies das "Summer Happening" in Edelstal, welches zum zehnten Mal stattfinden sollte, des Weiteren die seit 15 (!) Jahren stattfindende Beachparty "Sless" und der Kirschencocktail der JVP Schützen, welcher sich nun schon zum 52. Mal jährt.

Alle drei Veranstalter begründeten dies mit den zu erwartenden horrenden Strafen, die sie aufgrund der Anzeige zu erwarten hätten.

 

(…) Insider berichten aber, dass die verstärkten behördlichen Überprüfungen der Vereinsveranstaltungen, die aktuell im ganzen Lande stattfinden, der Grund für die Absage seien.

Dies bestätigt auch SPÖ-Vizebürgermeisterin Ulli Kitzinger, die bereits am Samstag von Bruckschwaiger über die Absage in Kenntnis gesetzt wurde. „Mir wurde vom Obmann mitgeteilt, dass die Angst vor etwaigen Anzeigen mitunter der Grund für die Absage war.“

Manfred Mader, Obmann der BDGA (Bündnis der Gastronomie Österreichs), hat bereits zahlreiche Anzeigen gegen diverse Vereinsfestivitäten bei Behörden in letzter Zeit eingebracht und meinte dazu: „Gegen jene in Sigleß war eine in Vorbereitung. Wenn man absagt, ohne dass eine Anzeige eingegangen ist, so muss also was nicht stimmen.“ (…) (Quelle: BVZ vom 01.07.2015)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Wurde in den Jahren zuvor die Gewerbeordnung von den Veranstaltern eingehalten?


2.     Wenn nein, warum wurden diese Veranstaltungen von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften genehmigt?

3.     Ist das Finanzministerium der Überzeugung, dass derartige Veranstaltungen steuer- und sozialversicherungspflichtig sind?

4.     Wurden vom Veranstalter alle steuerrechtlich relevanten Abgaben abgeführt?

5.     Wenn nein, warum nicht?

6.     Liegt dem Finanzministerium der Verdacht vor, dass hier eine illegale Parteienfinanzierung stattgefunden hat?

7.     Wenn ja, wie wird dagegen vorgegangen?

8.     Waren bei den genannten Veranstaltungen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Tätigkeiten klar ersichtlich?