5809/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend transparente Begründung bei der Einstellung von clamorosen Verfahren und Verfahrensstand Immobiliengeschäfte (BUWOG, Terminal-Tower,..)

BEGRÜNDUNG

 

Nach zahlreichen bereits beantworteten Anfragen zum Verfahrensstand seit 8. November 2012 wurde nach dem Wissenstand der Öffentlichkeit noch immer keine Entscheidung über den Vorhabensbericht der WKStA getroffen.

Immer wieder wird auch von Seiten der Regierung die Notwendigkeit von Transparenz in der Justiz zur Sprache gebracht. So zum Beispiel stellten Sie anlässlich der Anfragebesprechung 2118/AB am 6. November 2014 im Parlament im Zusammenhang mit der Einstellung des Verfahrens Nordbergstraße/Meischberger: „Wo war mei Leistung“ fest:

Ihre Kritik, Frau Abgeordnete, ist für mich wirklich nachvollziehbar, muss ich sagen. Ja, man hat ein Recht darauf, wirklich entsprechende Begründungen zu bekommen und auch Aufschluss darüber zu bekommen, warum und aus welchen Gründen Entscheidungen so erfolgt sind, wie sie erfolgt sind, gerade in solch clamorosen Causen. Ich habe von Anfang an gesagt, es ist notwendig, im Sinne des Vertrauens in die Justiz Instrumentarien zu finden, die eben sicherstellen, dass es keinen Grund für Verdächtigungen in die Richtung gibt, dass eben das Vertrauen in die Justiz nicht gewährleistet wäre.

Die Strafsache betreffend Nordbergstraße war aber schon am 10. Juli 2014 eingestellt worden, beziehungsweise kam es, und das ist der Punkt, zu einer Erledigung wegen Vernehmungsunfähigkeit von zwei Beschuldigten aus gesundheitlichen Gründen. …. aber es ändert nichts daran, dass natürlich die Gründe für die Entscheidung, so wie sie gefallen ist, absolut gegeben waren. Wir arbeiten auch daran, die Kommunikation nach außen überhaupt zu verbessern. Das muss man immer tun. Da gibt es sicherlich auch noch vieles zu verbessern, und das wollen wir auch.

Nach wie vor findet sich in der elektronischen Ediktsdatei keinerlei Hinweis über die den Vorgang der Einstellung des Verfahrens.

Darüber hinaus liegt laut Ihrer Aussage (vgl. 3333/AB vom 20.3.2015) seit Mai 2014 ein sehr umfangreicher Vorhabensbericht über die Causa BUWOG, Terminaltower u.a. Immobiliengeschäfte vor. Über die Gründe für die verzögerte Entscheidung einer Anklageerhebung bemerkten Sie:

In diesem Bearbeitungsstadium trat jedoch im Bereich des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ein Verfahrensmangel zutage, dessen Sanierung jedenfalls noch vor Enderledigung des Ermittlungsverfahrens unabdingbar ist. Erst wenn die Sanierung dieses Mangels durch das Gericht rechtskräftig abgeschlossen sein wird, kann der überarbeitete Vorhabensbericht nochmals der zuständigen Fachabteilung meines Hauses vorgelegt werden. Ich gehe davon aus, dass über die beabsichtigte Enderledigung unter Anknüpfung an die bereits erfolgte, eingehende Prüfung rasch und abschließend entschieden werden wird können, bitte jedoch um Verständnis dafür, dass es mir nicht möglich ist, diesbezüglich eine konkrete zeitliche Prognose abzugeben.

Inzwischen verging ein weiteres Vierteljahr, ohne dass (nach Wissensstand der Öffentlichkeit) eine Entscheidung getroffen wurde, obwohl die Ermittlungen bereits im September 2009 begannen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welcher Form sollen in Zukunft die Gründe für eine Einstellung von sogenannten clamorosen Causen transparent und öffentlich nachvollziehbar kommuniziert werden?

2.    Warum erfolgte keine transparente Darlegung der Einstellung des Verfahrens „Nordbergstraße“, z.B. über Eintrag in die elektronische Edikt-Datei?

3.    Wurde in der Zwischenzeit der von Ihnen angeführte Verfahrensmangel des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der BUWOG-Causa behoben?

4.    Wenn ja, warum wurde noch keine Entscheidung über Einstellung oder Anklage getroffen?

5.    Werden Sie im Falle einer Einstellung für eine ausführliche öffentlich zugängliche Begründung sorgen? Wenn nein, warum nicht?

6.     In welchem Stadium befindet sich das Ermittlungsverfahren betreffend das Faktum „Brehmstraße“?

7.    Wann ist mit einer Entscheidung über Einstellung oder Anklage zu rechnen?

8.    Werden Sie auch hier im Falle einer Einstellung für eine ausführliche öffentlich zugängliche Begründung sorgen? Wenn nein, warum nicht?