5838/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Umgang mit Schwerkranken durch das AMS bzw. die PVA

 

Folgender Sachverhalt erreichte uns stellvertretende für eine immer größere Gruppe von Betroffene:

Ich leide seit über 7 Jahren an der schweren chronischen Darmentzündung Morbus Crohn. Ich bin jetzt fast 22 Jahre und kann auf keine erfreuliche Jugend zurückblicken.

 

Seit der Diagnose im Jahre 2008 gab es regelmäßig schwere Krankheitsschübe gefolgt von sehr unangenehmen Cortison- und Medizintherapien. Das vergangene Jahr 2014 war bisher das schwerste. Nach trotzdem erfolgreichem Lehrabschluss stellte sich ein schwerer Krankheitsschub ein. Ich wurde arbeitsunfähig und war das gesamte Jahr auf Krankengeld der ÖGKK angewiesen.

 

Als Familie versuchten wir jede erdenkliche, auch alternative Behandlungen einzusetzen,  die natürlich eine große finanzielle Belastung darstellten. Gegen Ende des Krankenjahres  im März 2015 empfahl mir die Krankenkasse, bei der Pensionsversicherung eine Arbeitsunfähigkeitspension zu beantragen, da ab nun kein Krankengeld mehr bezahlt wurde. Diese wurde jedoch abgelehnt. Inzwischen war ich wieder beim AMS gemeldet.

 

Darauf stellte sich eine drastische Verschlechterung der Krankheit ein. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten musste im April 2015 eine Notoperation durchgeführt werden, bei der ein beträchtlicher Teil des Dünn- bzw. Dickdarms entfernt wurde.

 

Daraufhin kam vom AMS die Nachricht, dass im Krankheitsfall keine Leistungen erbracht würden. Die ÖGKK weigerte sich ebenfalls, nach Ablauf des Krankenjahres mich weiter zu unterstützen. Der absolute Schock war, dass wir möglicherweise die Krankenhausbehandlung und die Operation selbst bezahlen müssten. Das wäre der finanzielle Ruin für meine Familie gewesen.

 

Glücklicherweise war ich noch in einer sogenannten Schutzfrist des AMS und war kranken- versichert. Sie können sich vorstellen, dass solche Nachrichten in meiner Situation nicht gerade förderlich sind für eine Gesundung nach der OP.

 

Der jetzige Status ist, dass bei Wiedererkrankung weder der AMS noch die ÖGKK eine Leistung erbringt. Ich habe nicht einmal Anspruch auf Mindestsicherung, da ich bei meinen Eltern zu Hause wohne. Die PV sagt, ich bin arbeitsfähig, der AMS sagt, ich bin arbeitsunfähig. Ich möchte bei Besserung des Gesundheitszustandes möglichst schnell wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden. Momentan befinde ich mich auf REHA in Bad Ischl und in dieser Zeit bekomme ich keinerlei finanzielle Unterstützung.

 

Es ist für mich fast unglaublich, dass ein österreichischer Staatsbürger vollkommen durch den politischen Rost fallen kann, keine einzige staatliche Stelle Verantwortung für mich als Bürger übernimmt, und ich im Prinzip für eine schwere Krankheit, die ich mir sicher nicht freiwillig ausgesucht habe, sogar noch bestraft werde.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Möglichkeit besteht für den Betroffenen, eine entsprechende soziale und finanzielle Absicherung während seiner Krankheit bzw. seiner Umschulung zu erlangen?

2.    Welche konkreten Schritte müssen hier gesetzt werden, damit der Betroffene eine entsprechende Unterstützung erhält?

3.    Wie viele derartige Fälle gibt es seit Änderung des Zugangs zur Invaliditätspension in Österreich?