5840/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm

 und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

SPÖ-Heuchelei rund um das absolute Rauchverbot und exklusiver Zigarettenvertrieb beim Donauinselfest

Am 8. Juli 2015 wird von der SPÖ/ÖVP-Regierung das absolute Rauchverbot in der Gastronomie, aber auch im gesamten Vereins- und Veranstaltungsbereich bis weit hinein in die Privatsphäre der österreichischen Bürger betrieben. Dies hindert die SPÖ-Wien, und mit dort die Mitglieder der Wiener SPÖ-Spitzengremien, Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser und Sozialminister Rudolf Hundstorfer als Mitveranstalter des Wiener Donauinselfestes den Zigarettenvertrieb, auch unter Kinder und Jugendlichen, zu forcieren. Denn wer kontrolliert den Jugend- und Gesundheitsschutz am Wiener Donauinselfest, etwa die Wiener SPÖ, die letztes Jahr noch das hochprozentige und frauenfeindliche Getränk „Haxenspreitzer“ vertrieben hat?

Wie auch schon in den vergangenen Jahren, zog die Wiener SPÖ mit einem Partner aus der Tabakwarenindustrie, heuer ist es die Firma Imperial Tobacco Austria Marketing Service GmbH, eine „Kooperation“ auf! Es durften nur „exklusiv“ Zigaretten der Marke „Gauloises“ vertrieben werden. Offensichtlich gibt es hier einen Sponsorvertrag zwischen der Tabakindustrie und der SPÖ Wien.

Siehe dazu den Schriftverkehr, den ein Manager von Imperial Tobacco Austria Marketing Service GmbH mit einem interessierten Bürger, der sich über den „Exklusivvertrieb“ der Zigaretten erkundigte, führte:

Lieber ……!

es besteht eine Kooperation mit dem Veranstalter des Donauinselfestes, dass Gauloises verkauft werden – die gesamte Abwicklung obliegt dem Veranstalter, d.h. er entscheidet u.a. in welcher Trafik die Zigaretten gekauft werden und laut Tabakmonopolgesetz ist auch der Verkaufspreis geregelt:


Verkauf von Tabakerzeugnissen in Gaststätten

§ 40. (1) Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 oder zur Ausübung der Tätigkeit gemäß § 111 Abs. 2 Z 2, 3, 4 oder 5 der Gewerbeordnung 1994, die keine mit diesen Gewerben in Verbindung stehende Tabaktrafik führen, sind berechtigt, Tabakerzeugnisse, die sie in einer Tabaktrafik zu den Kleinverkaufspreisen eingekauft haben, innerhalb ihrer Betriebsräume, einschließlich der Gastgärten, an ihre Gäste zu verkaufen; für den Verkauf können auch Automaten verwendet werden. Das gleiche gilt für die zur Ausübung des Buschenschankes im Sinne der Begriffsbestimmungen des § 2 Abs. 9 der Gewerbeordnung 1994 Berechtigten für die Dauer des Ausschankes.

(2) Wird eine der im Abs. 1 angeführten gastgewerblichen Tätigkeiten am selben Standort neben anderen Gewerben ausgeübt, so gilt Abs. 1 nur, wenn die Betriebsräume, in denen die gastgewerblichen Dienstleistungen erbracht werden, den Charakter eines Gastgewerbebetriebes aufweisen.

(3) Die im Abs. 1 bezeichneten Personen dürfen die Tabakerzeugnisse nur zu Preisen verkaufen, die um mindestens zehn Prozent über den Kleinverkaufspreisen liegen. 

Auch sämtliche anderen Aktivitäten entsprechen der aktuellen Gesetzeslage.

Danke, liebe Grüße

Niki

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Nikolaus Gutjahr | Market Manager Austria

Phone +43 1 5960043 500 | Mobile +43 676 841911500 | FAX +43 1 5960043 7500
Email Nikolaus.Gutjahr@at.imptob.com

Imperial Tobacco Austria Marketing Service GmbH

Zieglergasse 6/Top 501-502 | A -1070 Wien

URL www.imperial-tobacco.at

Imperial Tobacco Code of Conduct

Handelsgericht Wien, FN 286093a
ATU63018059

 

Die SPÖ Wien macht also einen mindestens 10 prozentigen Gewinn pro verkaufter Zigarettenpackung, - und verdient somit „fürstlich“ am Zigarettenvertrieb auf dem Donauinselfest. Branchen-Insider rechnen den Profit der Wiener SPÖ durch diesen exklusiven Zigarettenvertrieb vor: Wenn nach kolportierten Besucherrekord von 3,3 Millionen nur 5 % eine Packung Gauloises  gekauft haben, sind das 16.500 Stg. Zigaretten 330 Karton zu 50 Stk. Eine Stange Zigaretten enthält 10 Packungen. Eine Packung wurde zum Verkaufspreis von 6 Euro verkauft, d.h. der Gesamtverkaufspreis betrug: 165 000 X 6 Euro = 990000 /10 = 99.000 Euro Reingewinn für die Wiener SPÖ!

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen der Zigarettenvertrieb auf dem Donauinselfest 2015 bekannt?

2.    Wurde dieser Zigarettenvertrieb in den Spitzengremien der Wiener SPÖ als Veranstalter des Wiener Donauinselfestes besprochen?

3.    Welche Haltung haben Sie als Gesundheitsministerin, die ein absolutes Rauchverbot durchsetzen möchte, dazu eingenommen?

4.    Was sagen Sie dazu, dass die SPÖ für ein absolutes Rauchverbot ist, gleichzeitig aber „gesunde Profite“ mit dem Exklusivvertrieb von Zigaretten auf dem Donauinselfest macht?

5.    Wurde der Zigarettenvertrieb durch den Veranstalter des Donauinselfestes 2015 entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Tabakgesetzes und der einschlägigen Jugendschutzbestimmungen durchgeführt?

6.    Wurde dieser Zigarettenvertrieb auf der Grundlage des Jugend- und Gesundheitsschutzes gemäß Tabakgesetz und der einschlägigen Jugendschutzbestimmungen kontrolliert?

7.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8.    Wenn nein, warum nicht?