5872/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Höbart

und weiteren Abgeordneten

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Unterstützungsleistungen von Polizeischülern in Traiskirchen

 

Laut Aussagen von Anrainern und betroffenen Polizeischülern im Erstaufnahmelager Traiskirchen werden Polizeischüler vor Ort eingesetzt, um an Flüchtlinge Lebensmittel auszugeben und das Lager abzusichern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass Polizeischüler für verschiedene Unterstützungs-leistungen im Erstaufnahmelager Traiskirchen eingesetzt werden?
  2. Wenn ja, wie viele Polizeischüler werden in Traiskirchen eingesetzt?
  3. Wenn ja, für welche Art von Tätigkeiten werden diese Polizeischüler eingesetzt?
  4. Wenn ja, wie hoch ist die zusätzliche Entlohnung für diese Polizeischüler?
  5. Wenn ja, warum werden Polizeischüler für diese Tätigkeiten eingesetzt?
  6. Wenn ja, halten Sie den Einsatz von Polizeischülern in diesem Zusammenhang für sinnvoll?
  7. Wenn ja, welche Ruhezeiten gelten für Polizeischüler, wenn diese auch über Nacht im Dienst stehen und gleichzeitig am Ausbildungsbetrieb teilnehmen sollen?
  8. Wenn ja, wie ist der rechtliche Status der Polizeischüler, wenn es zu Übergriffen oder eventuell notwendigen Amtshandlungen kommen sollte?
  9. Wenn ja, wie ist der Versicherungsschutz in diesem Zusammenhang geregelt?
  10. Wenn nein, über welchen Zeitraum sollen Polizeischüler für Unterstützungsleistungen herangezogen werden?
  11. Wenn ja, sind sie nicht der Ansicht, dass Polizeischüler im Rahmen ihrer Ausbildung vor allem Tätigkeiten im Polizeidienst erlernen sollten und nicht Tätigkeiten im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung?
  12. Wenn nein, ist eine Verwendung von Polizeischülern für Unterstützungsleistungen geplant und wenn ja, wo?
  13. Gibt es weitere Orte in Österreich, in denen Polizeischüler für derartige Unter-stützungsleistungen herangezogen werden?