5920/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2015
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Mitglieder von militärischen Einheiten unter den Asylwerbern?

 

 

Auf der sozialen Medienplattform Facebook kursiert ein Foto, welches die Bundesministerin für Inneres im Gespräch mit mehreren Asylwerbern zeigt und möglicherweise bei einem Besuch der „Zeltstadt“ Thalham aufgenommen wurde:

 

Foto_Tätowierung_Asylant

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

        Bildquelle: Facebook

Bemerkenswert ist dabei eine sehr auffällige Tätowierung am rechten Oberarm  eines dieser Asylwerber, welche möglicherweise das Erkennungszeichen einer militärischen Spezial- bzw. Eliteeinheit enthält. Bekannterweise drücken Angehörige derartiger Truppenverbände ihre Zugehörigkeit zu diesen oftmals durch uniforme Tattoos aus, wodurch diesen für die Identifizierung bzw. die Ergründung des Fluchtgrundes seitens der österreichischen Behörden entsprechende Bedeutung zugemessen werden sollte.

 

In diesem Zusammenhag stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

                                                                Anfrage

 

 

  1. Ist Ihnen die beschriebene Tätowierung am Oberarm dieses Asylwerbers aufgefallen?

 

  1. Wurden hinsichtlich dieses konkreten Motives Ermittlungen eingeleitet, welche dessen Bedeutung ergründen sollen?

 

  1. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden bei der Behandlung von Asylanträgen bzw. der Erfassung von Asylwerbern allfällige militärische Hintergründe/Zugehörigkeiten überprüft?

 

  1. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam man diesbezüglich in den Jahren 2013, 2014 und 2015?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?