5932/J XXV. GP
Eingelangt am 08.07.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Krankheiten und generelle Handhabung der gesetzlichen Informationspflicht
In den letzten Wochen wurde die Öffentlichkeit mit der Diskussion über Tuberkuloseerkrankungen an Wiener Schulen und der Einhaltung der Informationspflicht der Öffentlichkeit konfrontiert. In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, wie häufig solche Tuberkuloseerkrankungen auftreten und wie in der Vergangenheit die Informationspflicht gehandhabt wurde. Gleichzeitig ist aber auch von Interesse für die Öffentlichkeit, wie die Informationspflicht im Zusammenhang mit anderen Krankheiten durch das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die Gesundheitsbehörden der Länder, Bezirke und Gemeinden gehandhabt wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. In welchen anderen einschlägigen Gesundheitsgesetzen, die von Ihrem Bundesministerium vollzogen werden, gibt es eine Informationspflicht Dritter bzw. der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit auftretenden Krankheiten?
2. Wie ist diese Informationspflicht jeweils im Einzelnen geregelt?
3. Wer hat dieser Informationspflicht jeweils im Einzelnen nachzukommen?
4. Wie wurde diese Informationspflicht seit 2007 durch Ihr Bundesministerium gehandhabt?
5. Wie wurde diese Informationspflicht seit 2007 durch die Gesundheitsbehörden der Länder, Bezirke und Gemeinden gehandhabt?
6. Gab es bezüglich dieser Informationspflicht rechtliche Auffassungsunterschiede zwischen Ihrem Bundesministerium und den Gesundheitsbehörden der Länder, Bezirke und Gemeinden?
7. Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
8. Wie wurden diese Auffassungsunterschiede gelöst?
9. Gab es seit 2007 durch das Bundesministerium für Gesundheit bezüglich der Informationspflicht im Zusammenhang mit Krankheitsfällen Rechtsauskünfte bzw. Rechtsauslegungen oder Weisungen?
10. Wenn ja, in welchem Zusammenhang und mit welchen Krankheitsfällen?
11. Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen Gesundheitsbehörden auf der Ebenen der Länder, der Bezirke und Gemeinden?
12. Wie lauteten diese Rechtsauskünfte, Rechtsauslegungen und Weisungen?
13. Gab es bezüglich der Informationspflicht und den einschlägigen Gesundheitsgesetzen seit 2007 interne Beratungen des Bundesministeriums für Gesundheit?
14. Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang mit welchen Krankheitsfällen?
15. Gab es bezüglich der Informationspflicht und den einschlägigen Gesundheitsgesetzen seit 2007 Beratungen mit den Gesundheitslandesräten bzw. einzelnen Gesundheitslandesräten?
16. Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang mit welchen Krankheitsfällen?
17. Denken Sie an eine gesetzliche Änderung der Informationspflicht im Zusammenhang mit einzelnen Krankheitsfällen?
18. Wenn ja, mit welchem Inhalt und bis wann?