5940/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Tiertragödie in der Südoststeiermark

 

Laut "Kleine Zeitung" kam es am Freitag, dem 19.Juni 2015,  zu einer Tiertragödie in der Südoststeiermark Ein 40 Tonnen schwerer Tiertransporter kam von der Straße ab. Der Fahrer blieb unverletzt. Der LKW transportierte rund 160 Schweine. In etwa 100 der Schweine mussten notgeschlachtet werden, den Rest fing man ein und ließ sie zur Ruhe kommen um sie dann weiter zu transportieren.

Tiertransporte in und durch Österreich sind gang und gäbe. Auf das Leid der Tiere, auch wenn der Transport unfallfrei verläuft, wird keine Rücksicht genommen. Oft dauert die Fahrt über Tage an. Für den Konsumenten ist es dann meistens schwer festzustellen, von wo das Fleisch eigentlich herkommt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

Anfrage

 

1.    Wie viele Tierschutzverletzungen gab es bei kontrollierten Transporten? Bitte um Aufstellung vom Jahr 2010 bis Mai 2015!

 

2.    Werden festgestellte Verletzungen von Tieren während des Transports bestraft?

 

3.    Falls ja, welche Strafen sind hier vorgesehen?

 

4.    Falls nein, warum nicht?

 

5.    Wäre es möglich, eine gesetzliche Verpflichtung einzuführen, dass der nächstgelegene Schlachthof angefahren werden muss?

 

6.    Wenn nein, welche Möglichkeiten gäbe es noch, um grenzüberschreitende Tiertransporte zu verhindern?

 

7.    Würden Sie eine Beschränkung unterstützen, nach der Tiertransporte nicht länger als acht Stunden dauern dürfen?

 

8.    Wie viele Pausen sind bei längerdauernden Transporten verpflichtend?

 

9.    Wie werden diese kontrolliert?