6027/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Haider

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Rückerstattung der Festplattenabgabe

 

Das Wirtschaftsblatt, vom 01.07.2015

 

"Bald soll sie Realität werden: Die umstrittene Festplattenabgabe wird, läuft es nach den Plänen der Bundesregierung, noch vor dem Sommer vom Nationalrat beschlossen werden. Im Oktober tritt die Nachfolgeregelung zur Leerkassettenvergütung, durch die Abgaben auf Musikkassetten fällig waren, dann wohl offiziell in Kraft. Während manche Künstler wie die Band Kaiser Franz Josef keine Hoffnungen in die Speichermedienabgabe setzen, ist sie für Vereinigungen wie "Kunst hat Recht" eine wichtige Existenzgrundlage für Kunstschaffende. Doch wer erhält die Abgabe, und wie kommt das Geld zum Künstler? Vorweg: Es ist ein langer und verwirrender Weg.

Erstmals wird die Urheberrechtsabgabe beim Kauf eines Speichermediums fällig. Dabei handelt es sich um alle Geräte mit einer Art Festplatte, also USB-Sticks ebenso wie Laptops und Smartphones. Zuständig für die Abgabe ist laut Gesetzestext "derjenige, der die Speichermedien (...) als Erster gewerbsmäßig in Verkehr bringt". Die Abgabe muss der Elektrohandel zahlen, der sie aber an die Kunden weitergibt. Auf der Rechnung wird der Betrag künftig ausgewiesen werden. Die Tarife sollen in Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Wirtschaftskammer (Elektrohandel) festgelegt werden. Die Verwerter müssen mit Studien darlegen, wie viele Privatkopien erstellt werden. Die Vergütung soll insgesamt nicht mehr als 29 Millionen Euro betragen. Nach den aktuellen, strittigen Tarifen (die der Elektrohandel nicht akzeptiert) wären 2014 rund 60 Millionen Euro erreicht worden. Wird die 29-Millionen-Euro-Grenze überschritten, wird das Geld zwar nicht zurückgezahlt, aber eine neue Verhandlungsrunde für das nächste Jahr eingeleitet.

Der Gesamtbetrag der Festplattenabgabe wird anschließend vom Elektrohandel an die Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana übertragen, die als Treuhänder für die anderen Verwerter agiert. Nun wird das Geld nach einem bestimmten Schlüssel, der wiederum durch Studien erstellt werden soll, an sieben andere Verwertungsgesellschaften weiterfließen: LSG (ausübende Künstler, Produzenten), VAM (Filmhersteller), VBK (bildende Künstler), Literar-Mechana (Autoren), VDFS (Filmschaffende) und VGR (Rundfunkunternehmer). Es ist dabei übrigens keine Seltenheit, dass sich an diesem Punkt einzelne Verwertungsgesellschaften in die Haare kriegen. In der Vergangenheit kam es sogar zu Klagen zwischen einzelnen Verwertern, die natürlich das Maximum für "ihre" Künstler herausholen wollen.

Nun ist das Geld bei den einzelnen Verwertern angelangt. Der Löwenanteil davon fließt natürlich an die Sparten Musik und Film – dass Urheberrechtsansprüche durch abfotografierte Skulpturen entstehen, ist nun doch eher selten. Die Verwertungsgesellschaften müssen die Hälfte der durch die Festplattenabgabe lukrierten Beträge nun einem Fonds (SKE-Fond) zur Verfügung stellen, mit dem junge Künstler gefördert werden sollen. Die andere Hälfte fließt an Bezugsberechtigte, deren Werke wohl privat kopiert worden sind. Klassischerweise richtet sich das an andere Auszahlungsmechanismen wie Tantiemen. Der Komponist erfolgreicher Hitparaden-Songs bekommt also zusätzlich mehr Geld aus der Festplattenabgabe. Die Liste bezugsberichtigter Personen bei der LSG betrug 2013 über 560 Din-A4-Seiten.

Nutzer, die weismachen können, dass sie ihre Festplatten nicht für das Erstellen von Privatkopien nutzen (etwa Unternehmer oder selbstständige Fotografen mit erhöhtem Speicheraufwand), können die Urheberrechtsabgabe wieder zurückverlangen. Das soll über die Verwertungsgesellschaften, also die Austro-Mechana, passieren. De facto könnte das aber ein "totes Recht" werden: Das befürchtet in einer Stellungnahme zumindest das Oberlandesgericht Wien. Denn es sei unwahrscheinlich, dass Nutzer diesen Betrag einklagen würden, wenn sich die Verwertungsgesellschaften weigern. Konsumenten seien also auf deren Goodwill angewiesen – keine optimale Situation für faire Rechtsausübung. Inwiefern sich hier noch Änderungen am Gesetzestext ergeben, ist noch nicht bekannt. Eine harsche Kritik am Mechanismus der Festplattenabgabe wurde mit dem Gesetz aber jedenfalls ausgeräumt: Verwertungsgesellschaften müssen künftig viel stärker klarmachen, was sie mit den erhaltenen Beträgen machen. Bis 2004 waren solche "SKE-Berichte" noch vorhanden, nun sollen sie wiederkommen: Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften muss einen Bericht "über das Ausmaß und die Verwendung der Einnahmen" ausstellen. Damit Kunden immerhin wissen, warum ihre Festplatte teurer geworden ist."

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachfolgende


Anfrage

1.     Wie stehen sie als Wirtschaftsminister zur Art der Einhebung, und in weiterer Folge der Aufteilung der durch die geplanten Registrierkassenpflicht eingehobenen Beträge?

 

2.    Wird die 29-Millionen-Euro-Grenze überschritten, wird das Geld zwar nicht zurückgezahlt, aber eine neue Verhandlungsrunde für das nächste Jahr eingeleitet. Sollte daher nicht bereits von vornherein eine effektivere Lösung in Betracht gezogen werden, um nicht 2016 weitere Verhandlungen zur selben Problematik beginnen zu müssen?

 

3.    Wie stehen Sie seitens Ihres Ministeriums zur Stellungnahme des OLG Wien, das in der Rückerstattungsmöglichkeit der Festplattenabgabe (etwa für Unternehmer) ein totes Recht sieht?

 

4.    Sehen sie als Wirtschaftsminister in der Festplattenabgabe generell eine weitere Form der Belastung für österreichische Unternehmer?

 

5.    Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen? Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Werden Sie sich seitens Ihres Ministeriums dafür einsetzen, dass Unternehmer die Festplattenabgabe tatsächlich rückerstattet bekommen und dies notfalls auch einklagen können?

 

7.    Wenn ja, wie werden Sie sich hierfür einsetzten? Wenn nein, warum nicht?

 

8.    Werden Sie sich als Wirtschaftsminister in der Causa Festplattenabgabe noch für eine Änderung des geplanten Gesetzestextes einsetzen?

 

9.    Wenn ja, welche Änderungen werden diesbezüglich seitens Ihres Ministeriums angedacht? Wenn nein, warum nicht?