6032/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Versorgungsjob für Ex-Geschäftsführerin Reisenbichler(ÖVP)?

 

 

In der Branchenpublikation „Trafikantenzeitung“ konnte man am 19.06.2015 folgenden Artikel lesen:

„Das Ende der Ära Reisenbichler

Die Neubestellung des Geschäftsführers der Monopolverwaltung endet mit einem Knalleffekt: Keiner der in der Tabakbranche bekannten Kandidaten hat das Rennen gemacht.

Neben der bisherigen Amtsinhaberin DI Tina Reisenbichler hatten sich zahlreiche weitere Personen um den mit 6. Mai ausgeschriebenen Job an der MVG-Spitze beworben. Überraschend kurz nach Ende der Bewerbungsfrist wurde der neue Monopolchef fast versteckt präsentiert: in einer APA-Aussendung vom 17. Juni mit dem Titel "BMF: Schelling stellt ausgegliederte Einheiten im Finanzministerium neu auf" findet sich auch der Name des Neuen - Mag. Hannes Hofer.

MVG als Nebenjob?

In Wahrheit geht es dem Finanzministerium um eine Neustrukturierung der Industriebeteiligungen und im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften wie Bundes-beschaffungsgesellschaft, Bundesrechenzentrum, Bundesbuchhaltungsagentur, Bundesfinanzierungsagentur, Bundespensionskasse, Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, Monopolverwaltung, Felbertauernstraßen AG, Großglockner Hochalpenstraßen AG, Villacher Alpenstraßen GmbH, Planai-Hochwurzen-Bahnen sowie Konferenzzentrum Wien.

Im Klartext soll Hannes Hofer prüfen, ob die Ausgliederung sinnvoll war, etwaige Synergiepotenziale feststellen und eine Neustrukturierung vornehmen.

In dieser Aufgabe - die für sich gesehen schon mehr als ein Ganztagesjob ist - wird Hofer AUCH Geschäftsführer der Monopolverwaltung sein. In der Aussendung wird sein Job beschrieben: "Bei dieser Aufgabe geht es vordringlich darum, die Novelle des Tabakgesetzes mit einem generellen Rauchverbot in Gaststätten sowie dem neuen Trend der E-Zigarette in Einklang zu bringen." Die Überlebensfähigkeit der Trafiken, welche Reisenbichler immer ein Anliegen war, ist mit keinem Wort erwähnt.

Wer ist Hannes Hofer?

Der neue MVG-Chef ist gelernter Betriebswirt und hat die beruflichen Stationen Coca Cola, Magna, das Kabinett Grasser sowie neun Jahre als Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsgesellschaft BBG vorzuweisen. Ein Insider im Geflecht der Bundesbetriebe also. Tabakkompetenz oder -affinität ist aus seinem Lebenslauf nicht herauszulesen. Es bleibt abzuwarten, wie Hofer selbst seinen Job anlegen wird. Die MVG kann aus naheliegenden Gründen aber nur ein "Nebenkriegsschauplatz" seiner Tätigkeit sein.

Was wird aus Tina Reisenbichler?

Die bisherige MVG-Geschäftsführerin erklärt: "Ich bleibe der Branche zumindest für weitere sechs Monate erhalten, weil man nicht auf meine Erfahrung verzichten will. Alles weitere - also eine eventuelle Beraterfunktion oder ähnliche Lösungen - muss man erst abwarten. Ich habe Herrn Hofer bislang noch nicht kennen gelernt." Die Entscheidung, die Bundesbeteiligungen wieder näher an das Finanzministerium zu holen, dürfte aber kurzfristig gefallen sein, wie Reisenbichler meint: "Davon war in der Ausschreibung der MVG-Geschäftsführung keine Rede - unter diesen Vorzeichen hätte ich mich wohl auch nicht mehr beworben."

 

Aus diesen Zeilen ist zu entnehmen, dass man nach „guter alter ÖVP-Manier“ nun wiederum einen offensichtlichen „Versorgungsjob“ für die ÖVP-Parteisoldatin Reisenbichler sucht, nachdem man sie nicht wiederbestellt hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     In welcher Art und Weise soll Reisenbichler „der Branche“ erhalten bleiben?

2.     Wird dieses Engagement gemäß 1.) durch die Monopolverwaltung weiterbezahlt?

3.     Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher vertraglichen bzw. gesetzlichen Grundlage?

4.     Wird dieses Engagement gemäß 1.) durch das BMF weiterbezahlt?

5.     Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher vertraglichen bzw. gesetzlichen Grundlage?