6037/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft

betreffend

SEVESO III- Novelle, KWIZDA Agro & Zementwerk Wietersdorfer

 

Die Causa KWIZDA sowie die HCB-Funde im Kärntner Görtschitztal beschäftigen und verunsichern direkt betroffene AnwohnerInnen bis heute. Am Landesgericht Korneuburg wurde die Strafsache Kwizda Agro inzwischen zwar verhandelt, jedoch wurde das Verfahren - für viele Beobachter überraschend - schon am zweiten Verhandlungstag durch Diversion eingestellt. Im Görtschitztal steht der Großteil der Aufarbeitung noch bevor.

Zum Verfahren gegen die KWIZDA Agro wurden von mir bereits mehrere Anfragen an das BMJ eingebracht, um die objektive und transparente gerichtliche Aufklärung dieses Umweltskandals sicherzustellen.

 

Als Abgeordneter zum Nationalrat, als Weinviertler und als Bürger ist mir aber auch das „Ziehen von Lehren“ aus den angeführten Umweltkatastrophen ein ernsthaftes Anliegen. Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1)     Fielen bzw. fallen die beiden betroffenen Betriebe - in Korneuburg und im Görtschitztal - unter die Bestimmungen der SEVESO-Richtlinie (II bzw. III)?

 

2)      Wurden im Rahmen der kürzlich vom Nationalrat beschlossenen Änderung der Gewerbeordnung („Seveso III -Novelle“) aus Sicht des BMWFW bereits zusätzliche Maßnahmen gesetzt, um eine Wiederholung der Vorfälle und Emissionen wie sie in Korneuburg bzw. im Görtschitztal stattgefunden haben künftig zu verhindern?

3)      Warum wurde in den parlamentarischen Beilagen der Regierungsvorlage (624 d.B.) - Vorblatt und WFA - unter den Punkten Ziele (S.3) ausgeführt, dass ,,[I]n den letzten

Jahren (seit 2005) ist kein schwerer Unfall im Sinne der Seveso-Richtlinie aufgetreten “ sei bzw. unter Maßnahmen (S.5) festgehalten: „ Die Anzahl der nach der Seveso-Richtlinie meldepflichtigen Unfälle in Österreich ist sehr gering, seit 2005 ist kein Unfall mehr aufgetreten. “?

 

4)      Warum qualifiziert das BMWFW die aufgetretenen Emissionen (Schadstoffeinträge in das Grundwasser) im Falle der KWIZDA Agro nicht als „schweren Unfall“?

 

5)      Was stellt der Vorfall in Korneuburg bei der KWIZDA Agro aus Sicht des BMWFW dar?

 

6)      Was stellt der Vorfall im Görtschitztal im Zementwerk Wietersdorfer aus Sicht des BMFWF dar?

 

7)      Würde das BMWFW die Vorfälle bei der KWIZDA Agro und im Görtschitztal unter Anwendung der neuen Rechtslage - gem. SEVESO III-Novelle - als „schwere Unfälle“ qualifizieren?

a)        Wenn Nein, warum nicht?

 

8)      Welche notwendigen Verbesserungsmaßnahmen - z.B. insbesondere im Rahmen der vorgeschriebenen Selbstkontrolle(n), der regelmäßigen Prüfung(en) durch die BH oder etwaige Änderungen der Gewerbeordnung etc. - hat das BMWFW aus den Emissions- Vorfällen in Korneuburg und im Görtschitztal bisher zur gesetzlichen Umsetzung abgeleitet?

 

9)      Welche Vorschläge zur Verbesserung der Umweltgesetzgebung im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung des SEVESO III-Richtlinie 2019 hat das BMWFW aufgrund der Vorfälle in Korneuburg und im Görtschitztal derzeit bereits zur Weiterleitung an die Europäische Kommission vorbereitet?