6092/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Schmid

und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schließung von Bezirksgerichten Flachgau / Salzburg

 

 

Das Bundesland Salzburg verfügt im Flachgau über die Bezirksgerichte in 5303 Thalgau, 5202 Neumarkt a. Wallersee und 5110 Oberndorf b. Salzburg, deren Schließung beabsichtigt - bzw. Medienberichten zu Folge - beschlossen sein soll. Als Ersatz soll an einem noch zu bestimmenden Ort des Flachgaues ein einziges, neues Bezirksgericht errichtet werden.

Die angesprochenen Bezirksgerichte befinden sich an zentralen Orten und sind für die umliegende Bevölkerung bestens aufgeschlossen. Die amtierende Bundesregierung hat sich zu einem Bürokratieabbau bekannt, in Verbindung dazu zu finanziellen Einsparung.

Es steht außer Zweifel, dass der Neubau eines Objektes für ein gemeinsames Bezirksgericht einen hohen finanziellen Aufwand verursacht, welcher den proklamierten Einsparungen keinesfalls gerecht werden kann.

Auch auf Personalebene erscheinen uns Einsparungen kaum möglich, da es sich beim Personal mehrheitlich um pragmatisierte Beamte handelt.

Nicht außer Acht zu lassen ist die Größe des Flachgaues, die zentrale Lagen der bestehenden Bezirksgerichte mit relativ kurzen Anfahrtswegen gegenüber einem Standort der zusammengelegten Bezirksgerichte. Entsprechend der Lage des neuen Bezirksgerichts werden Wegstrecken von über 100 km zu bewältigen sein.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wann und welche Flachgauer Bezirksgerichte sollen geschlossen werden?

2.    Wo soll das neue Bezirksgericht errichtet werden?

3.    Wann soll das neue Bezirksgericht seine Arbeit aufnehmen?

4.    Wie hoch sind die Gesamtkosten für das neue Bezirksgericht?

5.    Mit Einsparungen in welcher Höhe ist bei einer Zusammenlegung zu rechnen wobei gebeten wird Einrichtungen, Betriebs- und Personalkosten getrennt auszuweisen?

6.    Wo, bzw. wie soll das dadurch freigewordene Personal eingesetzt werden?