6106/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Amokfahrt in der Innenstadt  von Graz

 

In der Krone-online erschien am 21.06.2015 um 18:50 folgender Artikel:

„Amokfahrt: Bub (4) starb in Armen seines Vaters“- Foto: Ricardo Heintz, Christian Jauschowetz

 

Der Amokfahrer von Graz ist ihnen nie zuvor begegnet -einem 28-Jährigen, der vor zwei Wochen geheiratet hatte, einer Frau, die vor der Stadtpfarrkirche bettelte, und einem vierjährigen Buben. Er hat sie mit dem Geländewagen überfahren und getötet - den kleinen Valentin vor den Augen des Vaters.

 

In der Zweiglgasse waren der 28-jährige Adis D. und seine frisch angetraute Ehefrau zur falschen Zeit am falschen Ort. Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl, der nur um Haaresbreite dem Tod entkam , musste miterleben, wie der grüne Wagen der Marke Ssangyong das Ehepaar rammte. Der Mann starb, bei der Frau besteht noch immer Lebensgefahr. "So schnell endet ein junges Glück", kommentierten Freunde des Paares tief erschüttert die furchtbaren Geschehnisse.

 

Kind (4) und Bettlerin überfahren

Die nächsten Toten forderte die Amokfahrt in der belebten Einkaufsmeile von Graz, der Herrengasse, wo Samstagmittag wie gewöhnlich reges Treiben herrschte. Vor den Augen seines Vaters wurde der vierjährige Valentin vom Wagen erfasst und durch die Luft geschleudert, wenige Meter weiter kam eine etwa 25-jährige Bettlerin, die vor einer Bank saß, unter die Räder. Beide waren sofort tot.

"Die Opfer lagen in unmittelbarer Nähe der Stadtpfarrkirche", erzählt der Grazer Pfarrer Christian Leibnitz der "Krone". "Als ich davon hörte, bin ich sofort dorthin geeilt und habe dann, gemeinsam mit dem Kriseninterventionsteam und der kirchlichen Seelsorge, versucht, dem Vater und der Tante des getöteten Buben beizustehen."

 

Kindsvater in "psychischem Ausnahmezustand"

Herzzerreißende Szenen spielten sich dabei ab, wie der "tief traurige" Stadtpfarrer schildert: "Der Mann war in einem psychischen Ausnahmezustand, er wusste nicht, ob er weinen, schreien, und wie er seinen Buben betrauern sollte. Da ist dann jedes Wort zuviel, man kann einfach nur Nähe und Anteilnahme zeigen." Die Mutter des Kindes war während des Unglücks in Spanien: "Sie stieg sofort in das nächste Flugzeug, währenddessen fuhren Krisenexperten zum Flughafen, um sie dort direkt abzuholen." Besonders beeindruckt hat den Geistlichen die Solidarität der Grazer in diesen schweren Stunden.

 

Zustand dreier Patienten kritisch

Von den 34 Menschen, die bei der Amokfahrt verletzt wurden, waren am Sonntag noch drei Erwachsene in kritischem Zustand. Zwei Kinder sind im LKH auf der Intensivstation, ihr Zustand sei aber stabil, hieß es seitens des Spitals. Die übrigen Verletzten - darunter auch Kerstin B., die die Ereignisse im "Krone"-Interview schilderte - wurden ins Grazer LKH bzw. UKH gebracht, einige wurden im LKH West und im Krankenhaus der Elisabethinen versorgt. Zwei Patienten wurden nach Klagenfurt und einer nach Oberwart im Burgenland geflogen.“

 

Dieser und ähnliche Artikel waren über die schreckliche Amokfahrt des Alen R. den Medien zu entnehmen.

 

Diese furchtbare Tat bedarf einer lückenlosen Aufklärung auf allen Ebenen!

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.            Ist Alen R. seit dem Jahr 2006 (Begründung des Wohnsitzes in Kalsdorf bei Graz) polizeilich in Erscheinung getreten?

2.         Wenn ja, wie oft musste die Polizei einschreiten?

3.         Wenn ja, wurde gegen Alen R. wegen strafbarer Handlungen zur Anzeige gebracht?

4.         Wenn ja, wegen welcher Delikte?

6.         Wurde Alen R. wegen Verwaltungsübertretungen angezeigt?

7.         Wenn ja, an welche Behörden?

8.         Befand sich Alen R. wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung?

9.         Wenn ja, freiwillig?

10.      Wenn nein, kam es zu einer behördlich angeordneten psychologischen Untersuchung bzw. Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens?

11.      Wenn ja, worin lagen die Gründe für die psychologische Untersuchung?

12.      Gab es Hinweise dafür, dass  Alen R. zur Gewalttätigkeit neigt oder selbst oder gemein gefährdet ist?

13.      War Alen R. im Besitz eines waffenrechtlichen Dokuments?

14.      Wenn ja, welches?

15.      War Alen R. im Besitz einer registrierungspflichtigen Waffe?

16.      Wenn ja, welche?

17.      Wurde gegen Alen R. ein Waffenverbot erlassen?

18.      Wenn ja, wann?

19.      Wenn ja, warum?

20.      Hat die Polizei im Besitze des Alen R. befindliche Waffen sichergestellt?

21.      Wenn ja, weshalb?

22.      Wenn ja, um welche Waffe handelt es sich?

23.      Wenn ja, wurde die Waffe beschlagnahmt?

24.      War der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder Verwaltungsbehörde bekannt, dass Alen R. Nachbarn und deren Kinder verbal bedrohte  bzw. gegen diese gewalttätig wurde?

25.      Wurden (seit 2006) auch andere im selben Haushalt des Alen R. lebende Personen polizeilich angezeigt?

26.      Wenn ja, welche Person?

27.      Wenn ja, wegen welcher Delikte wurde Anzeige erstattet?

28.      Wenn ja, kam es zur Verurteilungen?

30.      Wie lange dauerte die Amokfahrt?

31.      Welche Fahrtstrecke wählte der Beschuldigte?

32.      Wie erlangte die Polizei davon Kenntnis, dass es sich um eine Amokfahrt handeln muss?

33.      Bei welchen Sicherheitsdienststellen langten Anrufe bzw. Mitteilungen aus der Bevölkerung ein?

34.      Wie viele Notrufe langten bei der Landesleitzentrale der LPD Steiermark während der ersten 15 Minuten der Amokfahrt ein?

35.      Wie viele Anrufe gingen während der ersten Stunde nach Beginn der Amokfahrt bei der Landesleitzentrale der LPD Steiermark ein?

36.      Ab welchen Zeitpunkt, musste die Polizei davon ausgehen, dass es sich nicht um eine Fahrerflucht, sondern um eine Amokfahrt handelt?

37.      Was waren die ersten polizeilichen Maßnahmen?

38.      Welche bzw. wie viele Einsatzkräfte konnten unmittelbar nach der Tat eingesetzt werden?

39.      Hat sich der Täter selbst gestellt?

40.      Wenn ja, wo?

41.      Wenn nein, aufgrund welcher Hinweise bzw. Umstände konnte Alen R. festgenommen werden?

42.      Wurde in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Amokfahrt am Wohnsitz des Täters eine Hausdurchsuchung vorgenommen?

43.      Wenn ja, wurden Gegenstände beschlagnahmt?

44.      Verfügen Sicherheitsdienststellen über Einsatz, Alarm- und Notfallpläne um derartigen Gefahrenlagen wirksam begegnen zu können?

45.      Wenn ja, über welche?